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Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Aimee
19.02.2006, 19:58 Uhr

Absicherung von Unfallstellen: mangelhaft

Hallo Ihr,

ich komme langsam zu dem Schluss, dass man als 08/15 Autofahrer unzureichend für die Absicherung von Unfallstellen ausgerüstet ist. Das ist mein subjektiver Eindruck, was haltet Ihr davon?

Mein Eindruck kommt daher:
letzte Weihnachten fand ich hinter einer Kuppe ein verlassenes Auto quer stehend auf einer einsamen Landstraße irgendwo im Hochschwarzwald. Es war 23.30 Uhr, es war dunkel, stürmte und regnete. Mit einem popligen Warndreieck kommt man da nicht weit! Ich stellte mein Auto vor die Kuppe mit Warnblinker und ich war heilfroh, dass in diesem Moment zufällig ein Krankenwagen von unten kam und die Absicherung mit Blaulicht von unten übernehmen konnte. Das sah man dann von weitem.

Zweite Begebenheit am Freitag:
Wieder eine Kuppe dann eine Linkskurve. Man fährt also über die Kuppe und plötzlich ein Feld von wie Spielzeug hingestreute Autos, z.T. auf der Seite liegend, ineinandergefahren usw.

Naja, und in der Kurve war es wirklich wirklich arschglatt. Da stehen also ca. 10 Autos kreuz und quer mit Warnblinker und mindestens soviele Augenpaare schauen einem kuhäugig an, wie man den Vordermann noch warnen kann und dann auf dem Eis noch selber kämpfen muss um nicht auch noch reinzufahren.

Achja, ein Warndreieck stand da auch, nur eben auf der anderen Seite wo keine Kuppe war.

Wie könnte man aber besser absichern? Blaulicht für alle? ;-)

Aimee

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19.02.2006, 20:06 Uhr

zu: Absicherung von Unfallstellen: mangelhaft

Für'n Anfang wäre ne Taschenlampe schonmal nicht schlecht. Habe meine Maglite VORNE im Auto liegen und auch immer einen zweiten Satz Batterien (Erfahrungsgemäss sind die Batterien in solchen Geräten immer dann leer, wenn man sie braucht). Damit kann man im zweitesfall schon mal mehr anfangen als mit Warnblinker und Warndreieck.

Theoretisch kann man sich auch diese Aufstell-Blinklichter holen, wie sie bei LKW an Bord sind.

Christian

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20.02.2006, 14:47 Uhr

zu: Absicherung von Unfallstellen: mangelhaft

hallo Heuschrecke,

es ging ja mindestens bei mir. Bei den 10 vor mir hat's allerdings nicht gereicht.

Aimee

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20.02.2006, 17:03 Uhr

zu: Absicherung von Unfallstellen: mangelhaft

In den geschilderten Fällen ist die Ursache nicht in einer mangelhaften Ausrüstung der Fahrzeuge zu suchen, sondern darin, dass eher die Fahrer gehirnmäßig nicht ganz so üppig ausgestattet sind. Bei einer Panne unmittelbar hinter einer Kuppe kann man zunächst mal versuchen, den Wagen so weit wie möglich weiterrollen zu lassen. Dann stellt man das Auto möglichst weit rechts ab, und nicht wie geschildert quer. Wenn man das Warnblinklicht eingeschaltet hat, stellt man das Warndreieck auf, und zwar logischerweise vor der Kuppe. Dazu muss man allerdings ein paar Meter laufen, was für faule Zeitgenossen natürlich sehr schwierig ist.

Bei dem zweiten geschilderten Fall waren 10 Fahrzeuge beteiligt. Dann müssten dort auch 10 Warndreiecke vorhanden sein, sodass man eines auf jede Seite der Kuppe stellen kann.

An der mangelhaften Ausrüstung im technsichen Sinne kann es also nicht liegen.

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20.02.2006, 19:13 Uhr

zu: Absicherung von Unfallstellen: mangelhaft

in diesem einen Fall war es tatsächlich ein unbeleuchtetes, verlassenes, Fahrzeug was quer stand. Von einem Fahrer weit und breit keine Spur. (wie sich später herausstellte, war das an einem Bauernhof weiter oben abgestellte Auto sacht auf Eis die stark abschüssige Fahrbahn hinuntergeschlittert und war erst an einem Schneeberg zu stehen gekommen).

Ich kam mir, wie gesagt, schon etwas verloren vor mit meinen Möglichkeiten, diese Gefahrenstelle vor und hinter der Kuppe auf der abschüssigen Landstraße abzusichern.

Dass man bei der Absicherung auch etwas "über den eigenen Tellerrand" schauen muss, ist klar. Eine Warnung gehört, wie man das mal in der Fahrschule gelernt hat, vor der Kuppe aufgestellt.
Dass die Wirklichkeit oft genug nicht so aussieht, kann man immer wieder beobachten.

Aimee

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21.02.2006, 07:16 Uhr

zu: Absicherung von Unfallstellen: mangelhaft

Warndreieck ist gut und schön. Allerdings frage ich mich, was das bringen soll. Die meisten Autofahrer fahren doch völlig unbeeindruckt mit ihrer normalen Geschwindigkeit weiter.
Das ist genau das Gleiche, wenn ich berufsbedingt eine Baustelle nach amtlichem Regelplan einrichte. Mit Geschwindigkeitstrichter, verengter Fahrbahn usw. Im Endeffekt interessiert es nen toten, ob da jetzt außerorts nen Schild mit 70, 50 oder 30 km/h Höchstgeschwindigkeit steht. Solange es irgendwie möglich ist, nicht abbremsen zu müssen, wird weiter gerast... Einzige Lösung ist in vielen Fällen eine Ampelanlage, um nicht sekündlich damit rechnen zu müssen, überfahren zu werden.

Um mal zum Thema zurück zu kommen...
Ich hab bei mir im Auto ne gelbe Rundumkennleuchte mit Magnetfuß, die ich im Bedarfsfall aufs Dach stellen kann und dann über den Zigarettenanzünder mit Strom versorge.
Die gibts z.B. bei ebay schon ab 10€ (wobei ich der Qualität und Sichtbarkeit wegen lieber mehr Geld ausgeben würde...).

Gruß
Lars

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21.02.2006, 11:41 Uhr

zu: Absicherung von Unfallstellen: mangelhaft

@ meisterLars

zum Glück dezimieren sich die Totalidioten selber, wenn sie trotz Gefahrenstelle und entsprechender Beschilderung unbeeindruckt weiter rasen. Das muss jeder mit sich selbst ausmachen, ob er dazugehören will. Schlimm wird es nur, wenn andere durch diese Leute zu Schaden kommen und deshalb kann man nur dafür sorgen, dass nichts Schlimmeres passiert.

Aimee

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern meisterLars
21.02.2006, 12:01 Uhr

zu: Absicherung von Unfallstellen: mangelhaft

Um das Thema Baustellen noch abzurunden, hab ich noch was...

Wir haben letztes Jahr an einer Durchgangsstraße innerorts neue Stromkabel verlegt. Die Höchstgeschwindigkeit war also auf 30km/h verringert, die Baustellenampel wurde uns nicht genehmigt. Trotzdem staden wir eigentlich immer mit unseren Fahrzeugen ganz oder auch teilweise auf der Straße.

Dadurch kam es dann häufig zu riskanten Fahrmanövern der Autofahrer, frei nach dem Motto: "Mal eben noch (auf 80...) beschleunigen, um vor dem Gegenverkehr das Hindernis passieren zu können. Dummerweise standen auch öfters mal mehrere Fahrzeuge von uns auf der Straße, mit Abständen von 20-30m, was dann dazu führte, daß sich auf der Straße nach kurzer Zeit ein erhöhter Gummiabrieb in Folge von waghalsigen Bremsmanövern gezeigt hat... ;-)

Ich habe während dieser 4-wöchigen Baumaßnahme 5 mal bei der Rennleitung angerufen, und um einen Blitzer oder ne Lasermessung gebeten, weil ich ständig Angst um mein Leben haben musste.

Das wäre für die Polizei die reinste Goldgrube gewesen, aber jedes mal bekam ich zur Antwort, daß die Herren in Grün leider viel zu wenig Personal haben.

Aber an anderen Stellen, wo es längst nicht so lukrativ ist zu blitzen, standen sie in der Zeit öfters mal...

Das muß man nicht verstehen... :-(

Gruß
Lars

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern meisterLars
21.02.2006, 13:52 Uhr

zu: Absicherung von Unfallstellen: mangelhaft

Diese Regelpläne zur Beschilderung und Kenntlichmachung von Baustellen sind in den

"Richtlinien für Absicherung von Arbeitsstellen an Strassen (RSA)"

und in den

"Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen und Richtlinien für Sicherungsarbeiten an Arbeitsstellen an Straßen (ZTV-SA 97)"

geregelt.

Hier wird nach Straßenkategorie, Länge der Baustelle usw. unterschieden, so dass es (angeblich...) für alles einen Regelplan gibt.

Siehe hier:
http://www.stvzo.de/seminare/ZTV-SA/Anhang1.htm

Wer sich alles mal durchlesen möchte, der folge diesem Link:

http://www.stvzo.de/seminare/ZTV-SA/INHALT.HTM

Gruß
Lars

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern meisterLars
21.02.2006, 14:48 Uhr

zu: Absicherung von Unfallstellen: mangelhaft

Richtig. Und selbst, wenn man wie wir, die Lektüre mit den Regelabsperrplänen zur Hand hat, muß man jedes mal bei der zuständigen Straßenverkehrsbehörde die Baustelle melden und beantragen. Und das kostet dann jedes mal ab 35€ aufwärts.
Und diese Kosten bekommt man von niemandem ersetzt...

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Aimee
21.02.2006, 22:35 Uhr

zu: Absicherung von Unfallstellen: mangelhaft

naja, so funktioniert das deutsche Rechtssystem nun einmal: was nicht verboten ist, ist erlaubt.

Ein hirnrissiges System, aber so läuft es eben.

Viel wichtiger scheint mir allerdings der gesunde Menschenverstand zu sein (falls vorhanden), sonst hilft die sinnigste und regelkomformste Beschilderung nichts.

Aimee

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Lizzard
21.02.2006, 23:15 Uhr

zu: Absicherung von Unfallstellen: mangelhaft

Oha... So einen Fall hatte ich gerade gestern Vormittag. Ich fuhr konstant 240 und hinter einer relativ scharfen Linkskurve, stand einer mit Warnblinker leicht schräg auf der Standspur. Ich hab sofort stark auf 180 runter gebremst.

War auch gut so! Auf beiden Autobahnspuren lagen Reifenfetzen auf der Fahrbahn. So konnte ich noch um die Reifenteile herumfahren. Bei 240 hätte ich bestimmt den Brocken auf der linken Spur mitgenommen.

Ich schaue schon, dass ich auch bei übersichtlichen Situationen, wenigstens auf 160 - 180 runtergehe. Um genau solche Situationen beherrschen zu können und nicht das Auto zu beschädigen.

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.06-108-B / 3 Fehlerpunkte

Worauf stellen Sie sich hier ein?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.1.06-108-B

Dass der entferntere Radfahrer nach links pendelt

Auf stark schwankende Fahrweise des Radfahrers mit der Last auf dem Gepäckträger

Dass beide Radfahrer ohne Pendelbewegungen dicht am Bordstein weiterfahren

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.05-108 / 3 Fehlerpunkte

In welchen Fällen dürfen Sie eine Straßenbahn links überholen?

Wenn die Schienen zu weit rechts liegen

Wenn die Fahrbahn (keine Einbahnstraße) rechts neben der Straßenbahn durch andere Fahrzeuge versperrt ist

In Einbahnstraßen

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.42-008-B / 3 Fehlerpunkte

Welches Verhalten ist auf Straßen mit solchen Schutzstreifen für Radfahrer richtig?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.42-008-B

Sie dürfen die Markierung bei Bedarf überfahren, wenn eine Gefährdung von Radfahrern ausgeschlossen ist

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