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Prefect
13.02.2006, 14:15 Uhr
Nachweis des Auslandsaufenthaltes
Hallo liebe Fahrfreunde,
ich befinde mich seit August 2005 in Spanien und werde auch noch bis zum Sommer hier bleiben. Nachdem ich die Sprache jetzt einigermassen beherrsche möchte ich meinen Motorradführerschein hier machen und wollte wegen der 185 Tage-Regelung wissen was ich bei einer evt. Umschreibung in Deutschland denn vorweisen muss um zu beweisen das ich länger als ein halbes Jahr hier in Spanien war. Muss ich mir eine Bestätigung bei einem Amt über meinen Aufenthalt hier besorgen oder genügen meine monatlichen Mietbelege. Vielleicht hat in der Hinsicht ja schon jemand Erfahrungen gemacht. Viel Dank im Voraus,
Prefect
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.02-109-B / 3 Fehlerpunkte
Was ist in dieser Situation richtig?
Als Gegenverkehr brauchen Sie den Bus nicht besonders zu beachten
Die entgegenkommenden Pkw dürfen nur vorsichtig an dem Bus vorbeifahren
Sie dürfen nur vorsichtig an dem Bus vorbeifahren
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.07-119 / 3 Fehlerpunkte
In der Dämmerung kommt Ihnen eine landwirtschaftliche Zugmaschine mit eingeschalteter Beleuchtung entgegen. Womit müssen Sie rechnen?
Die Breite der Zugmaschine ist trotz der eingeschalteten Beleuchtung nicht immer erkennbar
Die Zugmaschine kann ein breiteres, schlecht erkennbares Arbeitsgerät mitführen
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-134 / 3 Fehlerpunkte
Worauf weisen diese Verkehrszeichen hin?
Auf ein Haltverbot,
- das nur für Lkw gilt
- das nur auf dem Seitenstreifen gilt
- das auf der Fahrbahn und auch auf dem Seitenstreifen gilt
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