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Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern SNB
12.02.2006, 14:54 Uhr

WANN BEKOMME ICH MEINEN FÜHRERSCHEIN WIEDER

Hallo, letztes Jahr wurde ich bei einer Trunkenheitsfahrt erwischt.An dem gleichenTag wurde mein Führerschein Inverwahrung genommen.
Ich bekam ein Urteil und eine saftige Geldstrafe.
Nach 7 Monaten soll ich meine Führerschein wieder bekommen.
Gilt der Tag, wo mein Führerschein Inverwahrung genommen wurde, oder der Tag wo das Urteil gesprochen wurde?

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12.02.2006, 15:29 Uhr

zu: WANN BEKOMME ICH MEINEN FÜHRERSCHEIN WIEDER

Du bekommst Deinen Führerschein überhaupt nicht wieder. Der ist längst auf dem Plastikmüll. Nach Ablauf der Sperre kannst Du eine neue Fahrerlaubnis beantragen, die Dir dann - je nach Sachlage - erteilt oder auch nicht erteilt werden wird.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern durbanZA
12.02.2006, 18:02 Uhr

zu: WANN BEKOMME ICH MEINEN FÜHRERSCHEIN WIEDER

Wie hoch war denn Dein Alkoholwert und was war das für ein Unfall?

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12.02.2006, 18:29 Uhr

zu: WANN BEKOMME ICH MEINEN FÜHRERSCHEIN WIEDER

Es war keine Unfall, es war eine Kontrolle.
Alkoholwert betrug 1,2 Promille

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern DaRealAd
12.02.2006, 18:37 Uhr

zu: WANN BEKOMME ICH MEINEN FÜHRERSCHEIN WIEDER

Es gilt das Datum der Rechtskraft des Urteils (also nach Ablauf der Rechtmittelfrist bzw Verzicht). Den Antrag auf Wiedererteilung kannst du bereits 3 Monate vorher stellen.

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13.02.2006, 17:58 Uhr

zu: WANN BEKOMME ICH MEINEN FÜHRERSCHEIN WIEDER

Vielen Dank für die Info´s!

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-135 / 3 Fehlerpunkte

Was ist in der hier beginnenden Zone erlaubt?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-135

Das Halten bis zu 3 Minuten

Das Halten zum Be- oder Entladen sowie zum Ein- oder Aussteigen

Das Parken, wenn eine Parkscheibe benutzt wird

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.42-008-B / 3 Fehlerpunkte

Welches Verhalten ist auf Straßen mit solchen Schutzstreifen für Radfahrer richtig?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.42-008-B

Sie dürfen den Schutzstreifen zum Parken mitbenutzen

Sie dürfen den Schutzstreifen in keinem Fall befahren

Sie dürfen die Markierung bei Bedarf überfahren, wenn eine Gefährdung von Radfahrern ausgeschlossen ist

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.02-015 / 3 Fehlerpunkte

Ein Fußgänger mit einem weißen Stock will vor Ihnen die Fahrbahn überqueren. Wie müssen Sie sich verhalten?

Weiterfahren, weil Blinde die Fahrbahn nicht ohne Begleitung überqueren dürfen

Geschwindigkeit vermindern und nötigenfalls anhalten

Warnzeichen geben und mit gleicher Geschwindigkeit weiterfahren