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Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Tasseimschrank
06.02.2006, 18:56 Uhr

Parkschaden...

Hallo!
Mir ist etwas irrsinnig blödes passiert.
An meinem Auto habe ich rechts hinten (Tür) einen Blechschaden, den ich im März reparieren lassen wollte.
In genau diese Tür ist mir letzte Nacht anscheinend jemand reingerauscht. Die alten Dellen sind noch da ;-) und zusätzlich eine große neue plus einige Gummi-Abriebspuren.

Zuerst dachte ich, ok, macht keinen großen Unterschied, muß sowieso repariert werden.
Dann machte mich ein Freund darauf aufmerksam, daß das Scharnier beim Öffnen/Schließen leise knarzt. Das war vorher definitiv nicht da und momentan benutze ich die Türe lieber nicht.
Ich bin gegen Parkschäden versichert und natürlich gleich zur Polizei für die Anzeige.

Dort wurde mir dann klar, daß ich ein Problem mit der Versicherung haben werde. Der freundliche Polizeibeamte nahm zwar anstandslos meine Anzeige auf, ließ mich aber auch gleich wissen, daß mir keine Versicherung den Schaden an der Tür ersetzen werde, wenn vorher schon ein Schaden da gewesen war. (der definitiv nicht von einem anderen Auto verursacht wurde)

Ich bestreite es ja nicht, da war schon ein Blechschaden drin. Aber das Scharnier war ok - kann sich die Versicherung da wirklich rausreden?

Habe ihnen die Sache noch gar nicht gemeldet, mir graut vor der peinlichen Situation bei der Besichtigungsstelle, wo mich alle für einen Versicherungsbetrüger halten werden...

Kennt sich da jemand aus?

Danke und lg,
Fiona

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07.02.2006, 13:04 Uhr

zu: Parkschaden...

Danke für die Antwort!
Der alte Blechschaden entstammt einer Kollision mit unserem Garagentor (wildes Ausweichmanöver) und sieht natürlich völlig anders aus als von einem anderen Auto.
Deshalb meine Bedenken und deshalb wäre es auch sinnlos, das zu verheimlichen.

lg
Fiona

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.26-103 / 3 Fehlerpunkte

An einem Zebrastreifen hält auf dem rechten Fahrstreifen ein Lkw an. Sie fahren auf dem linken Fahrstreifen. Wie verhalten Sie sich?

Zügig weiterfahren, wenn Sie vor dem Lkw keine Fußgänger sehen

Warnzeichen geben und den Lkw überholen

Warten, weil Fußgänger die Fahrbahn überqueren könnten

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.12-114-B / 3 Fehlerpunkte

Wer hält falsch?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.2.12-114-B

Beide Pkw

Der rote Pkw

Der gelbe Pkw

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.04-001 / 3 Fehlerpunkte

Sie biegen von einer hell erleuchteten in eine dunkle Straße ein. Was müssen Sie dabei berücksichtigen?

Die Augen gewöhnen sich nur langsam an die Dunkelheit

Hindernisse sind schlechter zu erkennen als vorher

Schon beim Abbiegen haben sich Ihre Augen vollständig an die Dunkelheit gewöhnt