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Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern ChackZz
20.01.2006, 12:00 Uhr

Prüfer trägt falsches Datum ein!

Hallo,
ich habe heute morgen (20.01.06) meine Prüfung(Klasse B) bestanden. Nun hat der Prüfer auf dem Führerschein aber 20.12.06 eingetragen. Nun meine Fragen:
Muss das geändert werden? Wenn ja, wo? Ist der Führerschein trotzdem gültig, kann das probleme geben, beispielsweise bei einer Führerscheinkontrolle der Polizei?

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20.01.2006, 15:03 Uhr

zu: Prüfer trägt falsches Datum ein!

Ich hab nur Angst, das es nachher heißt, ich wäre ohne gültigen Führerschein gefahren. Ich werde auf jedenfall Montag mal beim TÜV anrufen und mal nachfragen.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Ka-Fahrer
21.01.2006, 00:10 Uhr

zu: Prüfer trägt falsches Datum ein!

Hallo ChackZz,

Du bist ja auch ohne gültigen Führerschein gefahren... ;-)

Aber strafrechtlich relevant ist ausschließlich, ob Du im Besitz einer Fahrerlaubnis bist. Und das bist Du seit heute. Das wird im Kontrollfalle natürlich im Zentralrechner nachgeforscht und da stehst Du drin.

Der falsche FS ist Sache der Behörden. Im Ausland würde ich damit allerdings auch nicht fahren...

Gruß

Ka-Fahrer

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.01-105 / 3 Fehlerpunkte

Wodurch kann eine Gefährdung entstehen?

Durch Einschalten der Beleuchtung am Tage

Durch zu hohe Geschwindigkeit

Durch liegen gebliebene Fahrzeuge, die nicht vorschriftsmäßig abgesichert sind

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.02-013-B / 3 Fehlerpunkte

Wie müssen Sie sich verhalten?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.1.02-013-B

Nur Warnzeichen geben und weiterfahren

Links weiterfahren

Abbremsen und notfalls anhalten

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.02.003 / 3 Fehlerpunkte

Womit ist zu rechnen, wenn man sich Kindern nähert?

Mit verkehrsgerechtem Verhalten der Kinder

Mit schnellem und richtigem Reagieren der Kinder

Mit unüberlegtem Verhalten der Kinder