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Das FAHRTIPPS-Forum
Ben86
19.01.2006, 19:48 Uhr
Bei meinem Sohn wurde ein Drogentest gemacht,was nun?
Mein Sohn befindet sich noch in der Probezeit und kam in eine Verkehrskontrolle mit gleichzeitigem Drogen-schnelltest und Blutabnahme.Er hatte 14 std. vorher ein Bon geraucht.Den Führerschein aber wieder bekommen mit der Antwort,er bekommt Post.Nun meine Frage
mit welcher Strafe muss er rechnen?
annett1@loop.de
n00bmare
19.01.2006, 20:10 Uhr
zu: Bei meinem Sohn wurde ein Drogentest gemacht,was nun?
Hoffentlich Führerschein weg!
Skywalker
19.01.2006, 20:36 Uhr
zu: Bei meinem Sohn wurde ein Drogentest gemacht,was nun?
Hallo !
Schließe mich meinem Vorgänger an ! Unerheblich , welche Strafe Ihn erwartet ! Hoffentlich fährt Er nur noch Fahrrad, da Er im Straßenverkehr nichts zu suchen hat ! Ihr macht Euch nur Gedanken, wenn es zu spät ist, aber erkennt nicht Eure Verpflichtungen , die jungen Leute anzuleiten !"
DaRealAd
19.01.2006, 20:47 Uhr
zu: Bei meinem Sohn wurde ein Drogentest gemacht,was nun?
Es kommt auf das Ergebnis der Blutprobe an, aber ich nehme mal an, die wird deutlich positiv ausfallen. Dann gibts wohl eine Strafanzeige nach §316 StGB, die wenn er unter 21 ist, normalerweise nach Jugendstrafrecht abgehandelt wird (Also z.B. Sozialstunden). Zusätzlich wird der Führerschein entzogen, und eine MPU fällig und wegen der Probezeit noch ein Aufbauseminar.
Akiko
19.01.2006, 21:07 Uhr
zu: Bei meinem Sohn wurde ein Drogentest gemacht,was nun?
@Ben86
Sie sollten die Beleidigungen von Skywalker nicht persönlich nehmen! Er hat weder Ahnung, was es bedeutet eigene Kinder zu haben, noch scheint er in letzter Zeit keinen Beitrag ohne unter Drogen oder Alkoholeinfluss zu schreiben. Wobei ich stark vermute, dass er ein Alkoholproblem hat. Das sollte hier keine Beleidigung darstellen, mehr ein objektives empfinden. Diese Person, ist wohl nicht mehr in der Lage sachlich zu antworten, was ich für dieses Forum sehr schade finde.
Mit freundlichen Grüßen
Akiko
kays
19.01.2006, 21:22 Uhr
zu: Bei meinem Sohn wurde ein Drogentest gemacht,was nun?
Hallo zusammen!
sorry, aber da muss ich Skywalker aber sowas
von Recht geben!!!
Wer besoffen oder unter Drogeneinfluss
ins Auto steigt gehört meines Erachtens
in die Klinik und der Lappen sofort weggenommen!
Gruss,
Kay
Akiko
19.01.2006, 21:34 Uhr
zu: Bei meinem Sohn wurde ein Drogentest gemacht,was nun?
@ kays
Ich stimme dir in allen punkten zu! Das rechtfertigt aber noch lange nicht, das hier eine Mutter im Forum beleidigt wird.
Mit freundlichen Grüßen
Akiko
Viviane
19.01.2006, 22:44 Uhr
zu: Bei meinem Sohn wurde ein Drogentest gemacht,was nun?
abgesehen davon war das auch nichtt der punkt. sie stellt ne sachliche frage und was kommt? persönliche meinungen statt sachliche antworten. nett.
Lizzard
20.01.2006, 00:16 Uhr
zu: Bei meinem Sohn wurde ein Drogentest gemacht,was nun?
Ist schon alles richtig soweit. Jetzt muss man sich nur mal fragen, was 14 Std. nach dem Bong (nicht Bon) noch los ist.
Wenn man sich so ein Ding reingepfeift hat (kommt auch auf Vertragen und natürlich Menge an), ist man ungefähr 2 - 4 Stunden breit.
Danach baut sich die ganze Sache ziemlich schnell ab.
Hat er also das Zeug abends gegen 22 Uhr eingenommen, war er bis max. 2 Uhr breit...
Dann ist er vermutlich pennen gegangen.
Am nächsten Tag gegen 16 Uhr fährt er nun in die Kontrolle. Die Beamten können also rein garnichts davon bemerkt haben.
Ich find die Sache mit den Drogengehalt im Blut eh eine ziemlich strittige Sache. Es gibt etliche Medikamente, die die Konzentration beeinflussen. Aber wer kontrolliert sowas schon?
Ich würde nicht sagen, dass so einer gleich eine Gefahr im Straßenverkehr ist. Eher eine potenzielle Gefahr, denn er könnte ja auch einmal direkt nach dem Bong ins Auto steigen...
Fazit: Nicht gleich übertreiben, mit Fahrrad fahren etc. Das Gesetz wird so etwas bestrafen. Jedoch glaube ich weniger, dass er dabei seine Pappe verliert.
rizzo
20.01.2006, 10:07 Uhr
Vorläufiger Entzug der FE
Zu erwähnen wäre noch, dass der Entzug der Fahrerlaubnis vermutlich nicht bis zum Urteil (wie oben genannt nach 316,69,69a StGB) auf sich warten lassen wird; Sohnemann muss mit der vorläufigen Entziehung der FE (§ 111a StPO) rechnen, sobald sich der zuständige Staatsanwalt durch die Akte gearbeitet hat.
Akiko
20.01.2006, 14:01 Uhr
zu: Bei meinem Sohn wurde ein Drogentest gemacht,was nun?
@Heuschrecke
Hau mal jetzt nicht so auf den Putz!
Wenn hier jeder im Forum der schon malâ EURO¦.
- Übermüdet
- mit starken Medikamenten
- Streß
- Rasern/Drängler
- ...
ein Kraftfahrzeug gefahren hat, seinen Führerschein abgeben müsste, dann wären zu 99,9999% alle hier ohne Führerschein. Dich eingeschlossen. Das soll jetzt aber nicht heißen das ich es gut heiße was er gemacht hat. Nur ich glaube hier ist keiner ohne Schuld und wir sind keine Richter oder so, sondern wollen Hilfe geben, wenn jemand fragen hat.
mipla
20.01.2006, 20:13 Uhr
zu: Bei meinem Sohn wurde ein Drogentest gemacht,was nun?
Ich dachte da gibt es jetzt so eine neues Gesetz in dem es heißt dass auch eine bestimmt menge an THC erlaubt ist wie auch bei Alkohol. ich weiß echt nicht was ihr euch hier für nen Stress macht. Trinkt einer mal am samstag abend 3 Bier und er fährt am darauffolgenden Tag um 16:00 Uhr Auto da würd keiner was sagen. Aber hier voll der Rausch bla bla bla...
ich hab zwar noch keine Bong geraucht aber so heftig ist das wohl kaum...Wird echt mal zeit dass das zeug legalisiert wird.
In diesem Sinne
Gibt das Hanf frei und zwar sofort!
mipla
20.01.2006, 20:17 Uhr
zu: Bei meinem Sohn wurde ein Drogentest gemacht,was nun?
Natürlich bin ich aber gegen Autofahren unter Drogeneinfluss aber nach fast einem tag kann man davon wohlkaum sprechen! Ich fahre auch immer ohne Alk im Blut und Ohne THC. Ich trinke nie ein Bier vorher.
Skywalker
20.01.2006, 20:32 Uhr
zu: Bei meinem Sohn wurde ein Drogentest gemacht,was nun?
Hallo mipla !
Du hast vollkommen Recht ! Laut der Osterhasenverordnung ist es völlig legitim , berauscht im Straßenverkehr zu fahren ! Auch die entsetzlichen Unfälle in Folge des Drogenmißbrauchs , geben keinen Anlass zur Besorgnis ! Entgegen deiner Auffassung, das bestimmte Mengen von Alkohol im Straßenverkehr toleriert werden, ist es leider Fakt, das auch bei geringsten Mengen BAK , bei Unfallsituationen oder Ausfallerscheinungen , zum Verlust der Fahrerlaubnis führen ! Theoretisch genügt der Nachweis , das die Aufnahme von berauschenden Mitteln, dich auffällig gemacht haben ! D.H. , selbst wenn Du 0,1 % BAk hast und der direkte Nachweis erbracht werden konnte, das das auf die Aufnahme von Drogen ( und Alkohol ist auch eine Droge ) zurückzuführen ist, bist Du dran ! Die 0,3 % Grenze schützt niemanden, wenn Er auffällig wird ! Diverse BGH Urteile belegen das!
Also, wer glaubt, das geringe Mengen von Alkohol oder Drogen im Blut vor Strafe schützt, liegt falsch ! Überdenke bitte deine Einstellung, den sie könnte Dir schaden !
Gruß Skywalker
mipla
20.01.2006, 22:37 Uhr
zu: Bei meinem Sohn wurde ein Drogentest gemacht,was nun?
Da ich ein Referat zum Thema Alkohol geschrieben habe kenn ich mich damit ein wenig aus. Deswegen habe ich da ein paar fragen. BSp: Du trinkst um 15:00 Uhr einfach Apfelsaft der schon ein zwei Tage gestanden hat ( Deckel ist zu) Fakt ist dass dadurch schon geringe Mengen Alkohol in den Körper gelangen und deswegen soll man Kleinkindern nicht so viel Apfelsaft geben soll da der Alk nicht so schnell abgebaut wird (Enzyme fehlen). Aber auch bei Ewachsenen kommt etwas Alkohol in die Blutbahn. Bin ich dann schuldig wenn ich Apfelsaft getrunken habe ??? und was ist mit Medikamenten (es gibt noch z.B Hustensäfte mit leichtem Alkohol Anteil)
Da möchte ich ganz gerne mal wissen was strafbar ist ??
mipla
20.01.2006, 22:41 Uhr
zu: Bei meinem Sohn wurde ein Drogentest gemacht,was nun?
Schaut euch das mal an, besonders die Tabelle unten, Bier hat grad mal 8 mal soviel Alk wie Apfelsaft.
http://www.isonline.de/alk/alkinh.htm
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.09-109 / 3 Fehlerpunkte
Sie befinden sich im Kreisverkehr. Was ist zu beachten?
Das Verlassen des Kreises muss durch Blinken angezeigt werden
Eine Mittelinsel darf nur überfahren werden, wenn dies aufgrund der Fahrzeuggröße unvermeidbar ist
Im Kreisverkehr ist das Halten auf der Fahrbahn verboten
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.07-106-B / 3 Fehlerpunkte
Womit müssen Sie hier rechnen?
Mit einer gefährlichen Linkskurve
Mit Querverkehr vor der Kurve
Mit einem hinter der Kuppe liegen gebliebenen Fahrzeug
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.40-109 / 3 Fehlerpunkte
Welche Gefahren können sich durch Nichtbeachten dieses Verkehrszeichens ergeben?
Das Fahrzeug könnte schleudern und den Gegenverkehr gefährden
Das Fahrzeug könnten einen Achs- oder Federbruch erleiden
Die Ladung könnte beschädigt werden
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