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Das FAHRTIPPS-Forum
melli1983
17.01.2006, 19:45 Uhr
help!!!
Hallo,
und zwar geht es darum das ich erst ein aufbauseminar machem musste was ich getan habe und dann ein medi.-psych. gutachten erstellen lassen musste ( nicht wegen alk, drogen) der psychologe sollte nur feststellen ob ich wieder auffällig im strassenverkehr werden würde. nun bekomme ich ein negatives gutachten!!! gibt es noch eine chance meinen führerschein wiederzubekommen?
Skywalker
17.01.2006, 21:23 Uhr
zu: help!!!
Hallo !
Obergutachten ??? Stimmt ! Die Sonne umkreist die Erde ! Man, Ich hau mich weg..
Skywalker
17.01.2006, 21:36 Uhr
zu: help!!!
Hallo warnecke !
Ich denke, das Du nicht denkst ! ...Gruß skywalker
M3000GT
17.01.2006, 22:42 Uhr
zu: help!!!
@ skywalker
wie ich sehe hast du kein plan, von dem man hier im Forum am meisten geschrieben wird...sollte nicht angreiflich werden o.ä.
Okay ich gebs zu, ich bin wie gesagt noch FS und weiss von daher eigendlich fast garnix, aber ich weiß womöglich, das wenn ich nicht mithalten kann und ich keine peilung habe, ich einfach dann meine fresse halte.
Wäre sinnvoll, wenn du dies auch tun würdest....
Gruß Andre
Skywalker
18.01.2006, 06:46 Uhr
zu: help!!!
Hallo !
Es ist nur schön, mit welchen einfachen Mitteln man Dich provozieren kann..Möge die Macht mit Dir sein..skywalker..hehe
M3000GT
18.01.2006, 12:42 Uhr
zu: help!!!
der junge übertreibts...provoziert weiterhin.
sagmal bist du ein FL oder ein fahranfänger? Wie alt bist du? Bei deinem verhalten würd ich mal auf 12 tippen !
Naja was solls...kinder gibbet ja überall...
Gruß Andre
ChilliPalmer
18.01.2006, 12:52 Uhr
zu: help!!!
@M3000GT
Wenn du so sehr darauf eingehst, so wirkt es als seist du selbst noch nicht reifer! ;-)
melli1983
18.01.2006, 13:49 Uhr
zu: help!!!
danke für eure hilfe aba schlauer bin ich trotzdem nicht, folgendes is bei mir gewesen, ich bin 31 km/h zu schnell gewesen in der probezeit sollte ein aufbauseminar machen konnte dieses aus persönlichen gründen nicht, führerschein wurde eingezogen, neuerteilung erfolgte. in der zeit wurde ich zwei mal beim fahren ohne fahrerlaubniss erwischt, bekam aber keine sperre vom richter. führerscheinstelle stellte folgende auflagen, teilnahme an einen aufbauseminar und ein medezinisches-psychologisches gutachten, wo man mir aber auch mitteielte das es sich nicht um eine MPU handelt, man sollte nur die frage beantworten ob ich dieses in zuknunft wieder tun würde. jetzt sagte der psychologe gestern zu mir das er mir ein negatives gutachten auststellen würde und ich meinen führerschein an den nagel hängen könnte. als ich mit meiner führerscheinstelle telefonierte gestern und sie davon in kenntniss setzte und fragte ob ich ein zweites gutachten erstellen lassen kann meinte man zu mir es wäre blödsinn ein zweites zu erstellen. ich solle mit meinen gutachten vorbei kommen dann wird eine aufschlussverhandlung gemacht und dann wird endschieden ob ich ihn wieder bekomme. Hab ich mit einen negativen gutachten überhaupt eine chance ihn jemals wieder zubekommen???
kann ich gegen den psychologen eine beschwerde einlegen?
ich denke mal er hatte nicht das recht mich persönlich anzugreifen oder das was ich sagte nur die hälfte aufzuschreiben und mich mitten in meinen satz zu unterbrechen und zu meinen er macht jetzt schluss, weil es 12 uhr sei.
ChilliPalmer
18.01.2006, 14:14 Uhr
zu: help!!!
hast du das recht zu schnell zu fahren? hast du das recht ohne fahrerlaubnis zu fahren? hast du das recht dies nochmal zu tun? hast du das recht das aufbauseminar ausfallen zu lassen? kann man beschwerde gegen dich einlegen? oke genug moralapostel gespielt hehehe
also ich kann mir nur schwer vorstellen, dass ein solcher psychologe angreifbar ist! ich vermute mal er sitzt am längeren hebel! und wenn ich den sinn eines solchen gutachtens richtig verstehe, wird man bei einem negativen gutachten wohl seinen lappen nicht wieder bekommen können, denn sonst hätte man sich das gutachten ja schenken können, wenn es letzten endes eh keine beachtung findet!
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.10-002 / 3 Fehlerpunkte
Sie wollen aus einem Grundstück über einen Gehweg auf die Fahrbahn einbiegen. Worauf müssen Sie achten?
Immer zuerst auf den fließenden Verkehr auf der Fahrbahn
Verkehrsteilnehmer auf dem Gehweg dürfen nicht gefährdet werden
Gegebenenfalls ist ein Einweisen erforderlich
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.34-105 / 3 Fehlerpunkte
Sie erkennen vor sich eine Unfallstelle. Was tun Sie?
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