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Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Coppie
14.01.2006, 09:41 Uhr

Bagatellschaden bei Verletzung der Vorfahrtsregeln

Hallo,
ich hatte gestern Nacht nen kleinen Unfall. Bei mir am Auto ist nur das Nummernschild verbogen, beim anderen sind leichte Kratzer am Lack. Ich hab dem anderen an ner Kreuzung die Vorfahrt genommen, wir hatten beide ein "Vorfahrt achten"-Schild, aber er kam eben von rechts und ich hätte warten müssen.
Wir sind beide eigentlich langsam gefahren und deshalb konnten wir auch noch größeren Schaden verhindern. Aber der andere Fahrer hat trotzdem die Polizei gerufen. Ich bin noch in der Probezeit und wollte jetzt wissen, ob ich deshalb zur Nachschulung muss... Danke für eure Antworten!
Viele Grüße

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern DaRealAd
14.01.2006, 11:17 Uhr

zu: Bagatellschaden bei Verletzung der Vorfahrtsregeln

Was hat denn die Polizei gesagt?
Wenn dort Vorfahrt achten Schilder für euch beide standen, dann gilt "rechts-vor-links" nicht mehr und ihr hättet euch verständigen müssen, also du müsstest nicht für den kompletten Schaden haften.
Die Vorfahrtsmissachtung kann dir die Polizei trotzdem vorwerfen, dann wirst du in den nächsten Wochen einen Bußgeldbescheid über 60 € + 25 € Gebühren bekommen und müsstest auch zur Nachschulung.

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14.01.2006, 12:42 Uhr

zu: Bagatellschaden bei Verletzung der Vorfahrtsregeln

Ich muss am Dienstag nochmal zur Polizei, ich denk, da werden sie mir dann Näheres sagen.
Aber wenn ich Bußgeld zahlen muss, wär das nicht auf diesem Unfallbericht vermerkt gewesen? Da ist ja extra ein Feld dafür, wo das dran steht, aber da haben sie nix eingetragen.
Kann ich mich da evtl. irgendwie rausreden von wegen Glätte oder so? Denn wenn der Unfall aufgrund der Glätte war, dann ist es ja eigentlich keine Vorfahrtsmissachtung... Bußgeld ist mir relativ egal, aber zur Nachschulung möcht ich halt nicht unbedingt...
Trotzdem vielen Dank für deine schnelle Antwort!

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Georg_g
14.01.2006, 14:54 Uhr

zu: Bagatellschaden bei Verletzung der Vorfahrtsregeln

»Kann ich mich da evtl. irgendwie rausreden von wegen Glätte oder so?«

Keine gute Idee, weil die Rechtsfolgen für eine nicht angepasste Geschwindigkeit bei Glätte gravierender sein können als bei einer Vorfahrtsverletzung. Wegen der Vorfahrtsverletzung kommst du mit etwas Glück mit einem Verwarnungsgeld in Höhe von 35 Euro davon.

Du schreibst, dass du das Schild "Vorfahrt gewähren" hattest und der von rechts Kommende ebenfalls. Wolltet ihr beide also auf eine abknickende Vorfahrtsstraße fahren?

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14.01.2006, 22:16 Uhr

zu: Bagatellschaden bei Verletzung der Vorfahrtsregeln

Ja, genau, das war ne abknickende Vorfahrtsstraße. Ich mein, ich kenn die Strecke, daher wusste ich, dass ich warten muss, aber ich hab das andere Auto irgendwie nicht gesehen... Total blöd eigentlich.
Wenn du sagst, ich komm mit Glück mit Bußgeld davon, meinst du dann wirklich, dass ne Nachschulung nicht fällig ist?
Danke für deine Antwort!

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern jon
15.01.2006, 11:28 Uhr

zu: Bagatellschaden bei Verletzung der Vorfahrtsregeln

@DaRealAd
Wenn bei beiden ein Vohrfahrt gewähren Schild stand, gilt das für die Vorfahrtsstraße, unter den beiden gilt nach wie vor rechts vor links.

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15.01.2006, 13:37 Uhr

zu: Bagatellschaden bei Verletzung der Vorfahrtsregeln

Mir ist vorgestern aber auch so ein Mist passiert. Ich kannte dieses "Vorfahrt achten" - Schild auch, fahre ca. 10 Mal die Woche über diese Kreuzung.

Doch am Freitag den 13. war es soweit... Ich wollte links abbiegen wie immer. Guckte dann vorher nach links und sofort nach rechts. Alles war frei, doch irgendwie hab ich Moment, wo ich aufs Gas trat, ein blitzen an der A-Säule wargenommen.

Ich zögerte nicht lange und trat sofort voll ins Eisen. Dann rauschte das Auto hupend an mir vorbei. Ein Meter und es hätte ordentlich geknallt.

Glückssache also... Das Auto muss genau an der A-Säule gewesen sein, als ich nach rechts schaute.

Grüße
Lizzard

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15.01.2006, 19:57 Uhr

zu: Bagatellschaden bei Verletzung der Vorfahrtsregeln

@ Holger
>>>2 reifen platt gefahren......<<<

Wie denn das?

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16.01.2006, 00:05 Uhr

zu: Bagatellschaden bei Verletzung der Vorfahrtsregeln

>>>einen vormittags, einen nachmittags. jeweils nagel drin.
hab jetzt drei sorten reifen drauf, sieht lustig aus.
montag sind die neuen da.<<<

Bei sowas könnte ich kotzen. Hatte sowas auch bei dem Golf. Vorne Rechts nen Nagel, mitten in der Lauffläche.
Allerdings war es bei mir mit Sicherheit der Nachbar grgr. Blos wie willste das schon beweisen.

Ist halt immer sau ärgerlich so etwas. Mit Montage hat der Spaß immerhin 80 € gekostet.

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.40-101 / 3 Fehlerpunkte

Sie fahren außerorts an diesem Verkehrszeichen vorbei. In welcher Entfernung ist die Gefahrstelle zu erwarten?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.40-101

Zwischen 50 m und 150 m

Zwischen 250 m und 350 m

Zwischen 150 m und 250 m

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.09-011 / 3 Fehlerpunkte

Sie wollen links abbiegen. Welche Schwierigkeiten können dabei auftreten?

Beim Abbiegen voreinander ist ein Blockieren der Kreuzung durch die beiden Linksabbieger wahrscheinlich

Die Sicht auf entgegenkommende, geradeaus weiterfahrende Fahrzeuge kann durch entgegenkommende Linksabbieger behindert sein

Mit entgegenkommenden Linksabbiegern kann es zu gefährlichen Missverständnissen kommen

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.42-117-B / 3 Fehlerpunkte

In welchen Fällen dürfen Sie die Leitlinie überfahren?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.42-117-B

Zum Ãœberholen

Um an einem Hindernis vorbeizufahren

In keinem Fall