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deMario
05.01.2006, 13:17 Uhr
Darf ich mit der Prüfbescheinigung (Auto) auch......
Darf ich mit dem Führerschein mit 17 Quad, trikes roller und Traktor fahren ohne Begleitperson?
Besonders des Trike (Motorrad auf 3 Räder )was ja ziemlich schnell ist.
Wenn ja wie schnell darf des Quad bsw sein u. a?
deMario
05.01.2006, 15:52 Uhr
zu: Darf ich mit der Prüfbescheinigung (Auto) auch......
Sonhol, wenn du diese Frage als überflüssig bewertest pech für dich dann brauchste net zu antworten, jedoch wenn du antwortest oder sonst jemand, dann verlange ich eine antwort ohne solche bescheuerten kommentare wie deine, des war diesmal schon des 2. dumme kommentar von dir mit ner antwort. In zukunft schreib einfach nur ne antwort ohne kommentar oder junge lass es einfach ganz sein des nervt langsam. Wenn ich denke das ich was fragen möchte dann mach ich des egal wie bescheuert diese Frage ist, ich hab schon viel bescheuerte fragen wie von mir gelesen. Mit der Zeit vergisst man halt mal was und des hab ich auch alles in der Fahrschule gelernt, jedoch finde ich das es besser ist nochmal in nem Forum zu Fragebn statt nachzulesen, da ich es bequemer finde verschiedene antworten und Meinungen zu lesen statt so einen Satz.
schnullerbacke
05.01.2006, 16:17 Uhr
zu: Darf ich mit der Prüfbescheinigung (Auto) auch......
Lieber Mario, am 20.12.2005 hattest du laut deinem Posting vom 22.12. den FS / 17 bestanden.
Wenn du dann nach 2 Wochen schon nicht mehr weisst, was du mit diesem Lappen darfst und was nicht, naja...
Und wenn du dann schreibst "jedoch finde ich das es besser ist nochmal in nem Forum zu Fragebn statt nachzulesen, da ich es bequemer finde verschiedene antworten und Meinungen zu lesen statt so einen Satz." - na du hast doch zumindest eine "Meinung" gelesen, die länger ist als ein Satz!
Natürlich ist es bequemer! Aber bildest du dir ein, jeder der hier antwortet, wüßte alles aus dem Lameng? Viele Antworten werden so entstanden sein, wie du sie dir selbst hättest geben können: Durch benutzen der Suchfunktion und stöbern in der STVO etc.
Also beschwer dich nicht, wenn dir die Antworten nicht passen, weil man mal mehr oder weniger genervte Formulierungen wählt, wenn die Frage zum x-ten Mal gestellt wurde.
deMario
05.01.2006, 16:25 Uhr
zu: Darf ich mit der Prüfbescheinigung (Auto) auch......
1. Wenn man einen neuen Beitrag veröffentlicht(ne Frage stellt), ist es wohl klar das man sich die antworten durchliest, oder meinste ich stell ne Frage ohne mir die antworten durchzulesen? Ist irgendwie unlogisch was de da geschrieben hast.
2. Bin ich auf Suche gegangen und es wurde NICHTS gefunden!
3. Verlange ich einen scheiss sondern Frag nur ganz normal wie jeder andere und in Zukunft wenn ich mal was "verlangen" sollte, ganz sicher net von dir. Und von solchen kommentatoren wie dich frag ich nix höflich.
4.Wenn des schon mal gefragt wurde dann frag ich eben nochmal, wie in diesm Fall(weil ichs net gefunden hab). Schadet nix außer das es villeicht nervt ok is klar.
und in diesem jetzigen Sinne........
demario
deMario
05.01.2006, 16:31 Uhr
zu: Darf ich mit der Prüfbescheinigung (Auto) auch......
liebe schnullerbacke Herr Holger kommentiert zu wie soll ich sagen so auf die Art " was für ne dumme Frage" (was villeicht für einen Fahranfänger berechtigt ist)was mich etwas stört. Außerdem habe ich nicht behauptet das hier jeder alles weiß und auch nicht gemeint und verlangen tu ich nichts außer wenn jemand antwortet, ne gescheite antwort zu bekommen ohne jegliche kommentare, die nur nerven.
Holger antwortet außerdem net nur mir mit solchen kommentaren, sondern auch anderen. Und dich persönlich hab was dagegen wenn mir jemand so antwortet mit Was lernt ihr in der Fahrschule usw.
deMario
05.01.2006, 21:34 Uhr
zu: Darf ich mit der Prüfbescheinigung (Auto) auch......
Hab ich doch gern getan Herr Hoger, ;-)
sie brauchen mit ihrem Spruch von wegen "Schnullerbacke jetzt hat er's uns aber gegeben" gar nicht so zu tun wie wenn sie mich verarschen könnten blos weil ich 17 bin des klappt bei mir nicht. Sie können von mir aus noch älter sein als sie jetzt schon sind verarschen lasse ich mich von keinem. Und ich würde sagen das wir diese Disskusion endlich beenden, da ich es lächerlich finde das sich ein 17 jähriger mit einem Erwachsenen anlegt, das passt einfach nicht.
Mit freundlichen Grüßen Herr Holger
demario
deMario
05.01.2006, 21:36 Uhr
zu: Darf ich mit der Prüfbescheinigung (Auto) auch......
Ach ja was ich noch sagen wollte, entschuldigen sie mich das ich sie am Anfang geduzt habe ich wusste nicht das sie schon sooo alt sind
deMario
05.01.2006, 22:50 Uhr
zu: Darf ich mit der Prüfbescheinigung (Auto) auch......
Okay meinetwegen, ich denke das wir uns nicht über so etwas kindische "anfeinden" müssen.
Frieden :-)
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.07-111 / 3 Fehlerpunkte
Sie warten an einer Ampel und wollen nach rechts abbiegen. Worauf müssen Sie achten?
Sie müssen
- sich vergewissern, dass kein Verkehrsteilnehmer rechts neben Ihnen ist, der geradeaus weiter will
- sich ganz auf den Abbiegevorgang konzentrieren, weil Radfahrer ohnehin warten müssen
- nur im Spiegel beobachten, ob ein Radfahrer hinter Ihnen ist
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.19-003 / 3 Fehlerpunkte
Sie nähern sich einem Bahnübergang mit Blinklichtanlage und Halbschranke. Das rote Blinklicht leuchtet auf; die Halbschranke ist noch geöffnet. Wie verhalten Sie sich?
Vor dem Andreaskreuz warten
Weiterfahren, solange die Halbschranke noch geöffnet ist
Den Bahnübergang überqueren, wenn kein Schienenfahrzeug in Sicht ist
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.26-002 / 3 Fehlerpunkte
Wie verhalten Sie sich gegenüber Fußgängern, welche die Straße überqueren, in die Sie einbiegen wollen?
Zügig weiterfahren, weil Fußgänger auf einbiegende Fahrzeuge Rücksicht nehmen müssen
Auf die Fußgänger besondere Rücksicht nehmen, nötigenfalls warten
Nur dann warten, wenn Fußgänger einen gekennzeichneten Überweg benutzen
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