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Das FAHRTIPPS-Forum
Mignar
26.12.2005, 22:57 Uhr
Ãœberholen Innerorts
Hallo,
Ich bin ein wenig Verwirrt weil ich eben eine diskusion mit einer Freundin hatte.
Folgende Situation:
Es fährt ein Auto auf der Mittleren Spur mit 50 Km/h (50 Km/h ist das Limit).
Jetzt kommt ein anderes Auto mit 80 Km/h und fährt Links vorbei. Ist das erlaubt?
Nächste Situation:
Es fährt wieder ein Auto auf der Mittleren Spur mit 50 Km/h (50 Km/h ist wieder das Limit).
Ein anderes Auto überholt rechts mit 60 Km/h. Ist das erlaubt?
Nicht vergessen das alles innerorts ist. Die Fahrbahn hat 3 Spuren in die gleiche Richtung. Keine Sonstigen verbote.
Hoffe ihr könnt mir helfen.
mig
IchfuhrFord
26.12.2005, 23:21 Uhr
zu: Ãœberholen Innerorts
DAs Limit ist 50km/h.Folge dessen ist erstens ein Überholen nicht erlaubt da er die Grenze überschritten hat.Ja er darf links überholen.Nein er darf nicht rechts überholen.Und ausserdem haben wir ein Rechtsfahrgebot.Der mittlere hätte wenn er ne lange strasse gradeaus fährt auch sich rechts halten müssen.
Mignar
26.12.2005, 23:28 Uhr
zu: Ãœberholen Innerorts
Vielen Dank.
Jetzt hab ichs verstanden :)
Viviane
27.12.2005, 00:20 Uhr
zu: Ãœberholen Innerorts
udn wie idt das, wenn der jeweils überholende 50 fährt, die überholtena ber nur 20 (stärkeres verkehrsaufgebot auf der mittelspur oder so)? gibts hier öfter.
autokanzler
27.12.2005, 01:16 Uhr
zu: Ãœberholen Innerorts
Also innerorts, so hat man mir das in der Fahrschule beigebracht, darf rechts überholt werden, da es sonst zum Verkehrsinfarkt kommen würde!
Lizzard
27.12.2005, 16:18 Uhr
zu: Ãœberholen Innerorts
Dazu müsste ja auch die Berliner STADTautobahn zählen oder? Ich hatte das nämlich schon häufig, dass mir einer nach dem rechts überholen, Lichthupe gegeben oder gehupt hat.
durbanZA
27.12.2005, 17:38 Uhr
zu: Ãœberholen Innerorts
Auf der Berliner Stadtautobahn darf rechts NICHT schneller gefahren werden als links, außerdem gilt dort NICHT freie Fahrstreifenwahl. § 7 Abs. 3 StVO: "Innerhalb geschlossener Ortschaften - ausgenommen auf Autobahnen (Zeichen 330) - dürfen Kraftfahrzeuge sowie Kraftfahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht bis zu 3,5 t auf Fahrbahnen mit mehreren markierten Fahrstreifen für eine Richtung (Zeichen 296 oder 340) den Fahrstreifen frei wählen, auch wenn die Voraussetzungen des Absatzes 1 Satz 1 nicht vorliegen. Dann darf rechts schneller als links gefahren werden."
Der § 5 Abs. 1 StVO (Rechtsüberholen) macht auch innerorts keine Ausnahme. Die Grenze zwischen verbotenem "Rechtsüberholen" und erlaubtem "rechts schneller fahren als links", ist aber eher schwammig ;)
durbanZA
28.12.2005, 11:43 Uhr
zu: Ãœberholen Innerorts
kahleberger, das habe ich nicht ganz verstanden: Es ist eine sich innerorts befindliche Kraftfahrstraße? Dann müsste dort die freie Fahrstreifenwahl nicht gelten, oder verstehe ich da was falsch?
durbanZA
28.12.2005, 13:10 Uhr
zu: Ãœberholen Innerorts
klar. war etwas verschlafen und hatte fälschlicherweise im Kopf, daß es heißt "Innerhalb geschlossener Ortschaften -ausgenommen auf Kraftfahrstraßen und Autobahnen...."
Daher mein Fehler :)
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