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Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Nele
19.12.2005, 22:59 Uhr

Führerschein in NZ

Hallo!
Also, ich werde evt. 1 Jahr Austausch in NZ verbringen. Wenn ich hinfahre bin ich 15 zurück in Dtl. 16. Ich weiß das man dort mit 15 seinen Führerschein machen darf und ich erfülle auch alle Bedingungen. Ich weiß auch das ich zurück in Dtl. eine Nachprüfung machen muss. Aber meine Frage ist jetzt: Wie alt muss ich sein? Darf ich die mit 16 machen und dann Dtl. Straßen unsicher machen? Oder muss ich 2 Jahre warten? Und diese 6 monatige Fahrerlaubnis gilt die auch mit 16 Jahren?
Lg und danke im Vorraus für die Beantwortung
Nele

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Thommy Bumm
02.03.2006, 05:31 Uhr

zu: Führerschein in NZ

@Nele
Wenn Du einen internationalen Führerschein rechtmäßig erworben hast, dann darfst Du auch dann in Deutschland Kraftfahrzeuge 6 Monate führen, wenn Du 16 Jahre alt bist. Die Frist von 6 Monaten beginnt an dem Tag, an dem Du wieder in Deutschland wohnst. Danach darfst Du nicht mehr fahren. Mit 18 kannst Du dann den FS umschreiben evl. mit Prüfung.

PS: Was bedeutet "NZ"?

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern durbanZA
02.03.2006, 12:52 Uhr

zu: Führerschein in NZ

Ich vermute mal, kit "NZ" ist Neuseeland gemeint. Und ohne jetzt nachzusehen ist Neuseeland nicht in der berühmten Anlage 11 der FeV aufgeführt. Für Nele heißt das im Klartext:
Der neuseeländische FS bleibt nach der Ankunft in Deutschland 6 Monate gültig. Dann allerdings erlischt diese Gültigkeit; neuseeländische Führerscheine werden nicht in Deutsche umgeschrieben.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Driver
02.03.2006, 13:44 Uhr

zu: Führerschein in NZ

»neuseeländische Führerscheine werden nicht in Deutsche umgeschrieben.«

Stimmt so nicht, umgeschrieben werden sie schon, allerdings nur nach Ablegung der theoretischen und praktischen Prüfung.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern durbanZA
02.03.2006, 14:19 Uhr

zu: Führerschein in NZ

Sagen wir so: Es wird eine deutsche Fahrerlaubnis nach Ablegung der theoretischen und praktischen Prüfungen erteilt, wobei die Vorschriften über die Fahrerlaubnis nicht anzuwenden sind.
:)

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.02-108-B / 3 Fehlerpunkte

Was müssen Sie in dieser Situation beachten?|(Warnblinklicht an)

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.1.02-108-B

Sie dürfen

- nur vorbeifahren, wenn eine Gefährdung von Fahrgästen ausgeschlossen ist

- nur mit Schrittgeschwindigkeit vorbeifahren

- in keinem Fall vorbeifahren

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.19-103 / 3 Fehlerpunkte

Welche Bedeutung hat ein Andreaskreuz mit rotem Blinklicht in Form eines Pfeiles nach rechts?

Rechtsabbieger müssen warten

Für geradeaus Fahrende ist das Blinklicht ohne Bedeutung

Das rote Blinklicht hat nur Bedeutung für Schienenfahrzeuge

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.09-008-B / 3 Fehlerpunkte

Wie haben Sie sich zu verhalten?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.2.09-008-B

Hupen und vor beiden Radfahrern abbiegen

Nur den in gleicher Richtung fahrenden Radfahrer durchfahren lassen

Beide Radfahrer durchfahren lassen