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 durbanZA
13.12.2005, 19:27 Uhr
zu: Fahren auf dem Schulgelände
wird jetzt das Forum blockert? Wollt Ihr es ganz töten?
Mir fällt zu dem Thema eigentlich nur der Landfriedensbruch ein. Du besitzt nicht das Wegerecht auf dem Schulgelände. Aber genaueres kann ich Dir im Moment leider nicht sagen. Hoffen wir, daß die, die es jetzt könnten, das auch tun!?
*leichtirritiertbin*
 Joe
13.12.2005, 20:09 Uhr
zu: Fahren auf dem Schulgelände
Bei einem Schulgelände, das tatsächlich offensichtlich und wirksam (hier: Tor) vom öffentlichen Verkehrsraum getrennt ist, kommt in der Tat der Hausfriedensbruch in Frage (das ist ein Antragsdelikt, d.h. Du bzw. Deine Eltern sollten versuchen, eine vernünftige Einigung mit dem Schulleiter zu erzielen, damit dieser keine Anzeige erstattet bzw. ggf. zurückzieht).
Ganz anders sieht es aus, wenn das Schulgelände vom öffentlichen Verkehrsraum aus frei zugänglich ist. Dann gilt auch ohne den häufig zu findenden Hinweis "Auf dem gesamten Schulgelände gelten die Bestimmungen der StVO" die StVO automatisch. Dann wäre man maximal bei einem Verstoß gegen Zeichen 250 oder 267 (Einfahrt verboten), so es denn dort hängt, was eine Ordnungswidrigkeit im Bereich von 20 EUR darstellt.
Konkret hängt es wirklich vom Einzelfall ab. Wenn Du dort quer durch die Blumenrabatte geheizt bist, um zur anderen Ausfahrt zu kommen, wäre das natürlich Hausfriedensbruch. ;-)
 Viviane
13.12.2005, 21:24 Uhr
zu: Fahren auf dem Schulgelände
naja wie hast du denn auf die drohung reagiert? da kann man doch ganz viel machen wenn man sich einfach zerknirscht entschuldigt-ganz in ordnungw ars ja wirklich nicht.
 Duff
13.12.2005, 22:06 Uhr
zu: Fahren auf dem Schulgelände
is doch lächerlich wegen sowas ne Anzeige zu machen, solang es sich nicht häuft.
Sorry, aber hier an der Schule wird gejammert über soviel Arbeit zwecks G8 und so, aber für Streitereien is immer Zeit
 Heuschnecke
14.12.2005, 11:27 Uhr
zu: Fahren auf dem Schulgelände
Ob der Großteil des Mülls nicht von Dir kommt, wage ich zu bezweifeln, liebe Heuschrecke! Immerhin sieht man, dass es den Admin scheinbar doch gibt. Angenehm-dezent im Hintergrund!!!
 Heuschnecke
14.12.2005, 12:10 Uhr
zu: Fahren auf dem Schulgelände
Einige Dinge im Leben sind so offensichtlich, dass sie keinen Beleg erfordern! Klar kannst Du immer dagegenhalten mit Aussagen à la "die Leute waren schon weg, bevor ich sie angeschissen habe".
Nachweisen kann ich es genau so wenig wie Du. Wir sind hier auch nicht beim Tatort oder Aktenzeichen XY ungelöst!
Ich kenne die Leute nicht. Das rasche Verschwinden spricht aber Bände. Ärger haben die Jungs&Mädels durch ihre Vergehen schon genug am Hals - den brauchen sie sich von einer Heuschrecke (wenn auch nur virtuell) nicht auch noch einholen.
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.07-103 / 3 Fehlerpunkte
Auf nebeneinander liegenden Fahrstreifen für eine Fahrtrichtung endet ein Fahrstreifen. Sie befinden sich auf dem nicht durchgehend befahrbaren Fahrstreifen. Welches Verhalten ist richtig?
Beim Einordnen in den durchgehenden Fahrstreifen stets zuerst fahren
Erst unmittelbar vor Beginn der Verengung im Reißverschlussverfahren einordnen
Umittelbar nach dem ersten Hinweis auf die Fahrbahnverengung in den durchgehend zu befahrenden Fahrstreifen einordnen
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.07-117 / 3 Fehlerpunkte
Zu welcher Tageszeit ist mit verstärktem Wildwechsel zu rechnen?
In der Mittagszeit
Während der Abenddämmerung
Im Morgengrauen
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.02-102-B / 3 Fehlerpunkte
Sie wollen rechts abbiegen. Worauf müssen Sie sich einstellen?

Der Fußgänger könnte den Lkw vorbeilassen und dann vor Ihnen die Fahrbahn überqueren
Nach dem Abbiegen des Lkw können Fußgänger von der gegenüber liegenden Seite kommen
Der Lkw wird anhalten
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