Das FAHRTIPPS-Forum

Beiträge in diesem Forum repräsentieren nicht die Meinung der FAHRTIPPS-Redaktion. Beachten Sie unsere Nutzungsbedingungen und Beispiele. Bußgeldrechner "Ich bin geblitzt worden, was erwartet mich?"
... zum Bußgeldrechner


 
(- Beitrag wird nicht angezeigt -)
 
Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern trexer
10.12.2005, 12:56 Uhr

zu: stockender verkehr

Du darfst nicht einfahren wenn Gefahr besteht das das dadurch die Kreuzung blockiert wird. Wenn also vor dir einer ist der auch links abbiegen will kannst du ruhig dahinter fahren wenn du sicher gehen kannst das ihr beide abbiegen könnte bevor der Querverkehr Grün kriegt. Ansonsten lieber an der Linie warten um eine kritische Situation zu vermeiden und dem Grundsatz "passiv" zu fahren Treu zu sein :)

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern durbanZA
10.12.2005, 14:14 Uhr

trexer

trexer, niemand sollte "passiv fahren", das würde nicht zur allgemeinen Verkehrssicherheit und zum Verkehrsfluß beitragen, ich denke mal, Du meinst "defensives Fahren" :)

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern trexer
10.12.2005, 14:44 Uhr

zu: stockender verkehr

Ja stimmt, sorry falsches Wort :) Danke dir!

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Aimee
13.12.2005, 13:22 Uhr

zu: stockender verkehr

Hallo,

das mit dem stockenden Verkehr geht auch noch einen Zacken schärfer. Bei mir am Ortsanfang gibt es eine Landstraße, die auf eine große Kreuzung zu führt, mit Ampel. Vor der Ampel ist irgendwo ein Bahnübergang. Wenn jetzt die Ampel rot zeigt gibt es Rückstau bis über den Bahnübergang. Manche bleiben wohl tatsächlich über dem Bahnübergang dann stehen. Wie blöde kann man eigentlich sein, dass jetzt ein Schild montiert wurde "Bei Rückstau bitte Bahnübergang freihalten"?

Aimee

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Borni
13.12.2005, 15:11 Uhr

zu: stockender verkehr

Soweit mir bekannt ist, darf man bei einem grün leuchtenden Rechtsabbieger-Pfeil nicht abbiegen, wenn aus Gegenrichtung Linksabbieger auf der Kreuzung stehen, die in die gleiche Straße abbiegen wollen.
Woher weiß ich aber, ob die grün oder bereits rot haben. Denn erst dann müsste ich Ihnen ja das Räumen der Kreuzung ermöglichen.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern schnullerbacke
13.12.2005, 15:49 Uhr

zu: stockender verkehr

Wenn sie IN der Kreuzung stehen, dann können sie die AMpel ja garnichr sehen. Wenn DU bereits grün hast, sollte der Gegenverkehr ja wohl schnellstmöglich die Kreuzung freimachen können - oder glaubst du, der Gegnverkehr hat noch grün, wenn deine Rechtsabbiegerampel grün hat????

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Borni
13.12.2005, 21:13 Uhr

zu: stockender verkehr

@schnullerbacke

wieso sollte das nicht möglich sein? Meine ganze Fahrtrichtung (Rechtsabbieger und Geradeausfahrer) könnte grün haben, und der Gegenverkehr doch auch. Was ist da so besonderes dran? Da gibt es doch tausend Kreuzungen! Wenn ich wüsste, dass die Linksabbieger rot haben, würde ich sie von der Kreuzung fahren lassen. Ich sehe es aber nicht. Deshalb biege ich ab, bis ich rot und der Querverkehr grün hat. Sonst müsste ich ja auf jeder Kreuzung dem Linksabbieger, der auf der Kreuzung steht den Vorrang gewähren.

..zum Seitenbeginn

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.3.01-005 / 3 Fehlerpunkte

Sie wollen nach rechts in eine Vorfahrtstraße einbiegen. Auf welche Verkehrsteilnehmer müssen Sie achten?

Auf von links und von rechts kommende Fahrzeuge

Auf Fußgänger und Radfahrer, die rechts neben oder noch hinter Ihnen sind

Nur auf von links kommende Fahrzeuge

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.09-109 / 3 Fehlerpunkte

Sie befinden sich im Kreisverkehr. Was ist zu beachten?

Das Verlassen des Kreises muss durch Blinken angezeigt werden

Eine Mittelinsel darf nur überfahren werden, wenn dies aufgrund der Fahrzeuggröße unvermeidbar ist

Im Kreisverkehr ist das Halten auf der Fahrbahn verboten

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.34-002 / 3 Fehlerpunkte

Sie haben ein geparktes Fahrzeug beschädigt. Trotz angemessener Wartezeit ist der Geschädigte nicht erschienen. Was müssen Sie tun?

Sie dürfen den Unfallort ohne Weiteres verlassen

Es genügt, Ihren Namen und Ihre Anschrift einem unbeteiligten Zeugen zu geben

Ihren Namen und Ihre Anschrift am beschädigten Fahrzeug hinterlassen und den Unfall unverzüglich der Polizei melden