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Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern DaRealAd
03.12.2005, 17:13 Uhr

zu: Kennzeichen Erstwohnsitz-Zweitwohnsitz

Das Fahrzeug muss dort angemeldet sein, wo der "regelmäßige Standort" ist. Egal ob Erst-, Zweit- oder Gar-nicht-Wohnsitz. Den billigsten Ort aussuchen und dann woanders fahren ist also nicht zulässig.
Die Kosten findest du normalerweise auf den Webseiten der Zulassungsstellen, einfach mal googlen.

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04.12.2005, 12:21 Uhr

zu: Kennzeichen Erstwohnsitz-Zweitwohnsitz

Hi,

Da rufst du deine Versischerung mal an und fragst sie danach.

Die können es dir gleich auch ausrechnen, wo es günstiger ist dein Auto zu versichern! :)

Mfg,
P2k1

..zum Seitenbeginn

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.04-105-B / 3 Fehlerpunkte

Warum kann Befahren dieser ungleichmäßig beleuchteten Straße gefährlich werden?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.1.04-105-B

Weil entgegenkommende Kraftfahrzeuge erst spät zu erkennen sind

Weil schlecht beleuchtete Fahrzeuge in den Dunkelfeldern schwer zu erkennen sind

Weil Fußgänger, die in einem Dunkelfeld die Straße überqueren, leicht übersehen werden können

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.03-003 / 3 Fehlerpunkte

Wo müssen Sie besonders mit Fahrbahnvereisung rechnen?

Auf Strecken, die durch Wald führen

Auf stark befahrenen Strecken

Auf Brücken

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.06-103 / 3 Fehlerpunkte

Welche Fehler machen das Überholen auch auf übersichtlichen und geraden Fahrbahnen gefährlich?

Der eigene Überholweg wird zu kurz eingeschätzt

Die Entfernung eines entgegenkommenden Fahrzeugs wird zu groß eingeschätzt

Der eigenen Überholweg wird zu lang eingeschätzt