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Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Andreas Wismann
28.11.2005, 18:01 Uhr

zu: Versicherungsprozente abkaufen?????????????

Im Prinzip ja.

Voraussetzung ist allerdings, dass du genau dieses Fahrzeug regelmäßig benutzt hast, denn diese Frage wird beim Abschluss der Versicherung gestellt und muss wahrheitsgemäß beantwortet werden.

Das könnte zum Beispiel innerhalb der Familie so zutreffen, aber vom Opa bekommst du die Prozente bestimmt auch gratis ;-)

Wenn es sich jedoch um ein angekauftes Fremdfahrzeug handelt, dann sind Versicherungen in der Regel gar nicht so gut drauf, wenn sie dahinter kommen, dass beim Abschluss des Vertrags bewusst falsche Angaben gemacht wurden (Kündigung, Regress, Vertragsstrafe, Strafanzeige).

Also: Im Prinzip nein.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Andreas Wismann
28.11.2005, 18:50 Uhr

Nicht auf den Leim gehen.

Nachtrag:

Lieber gleich mit offenen Karten spielen, denn bei Versicherungen ist vieles verhandelbar.

So bekommt man z.B. zwar einen Schadensfreiheitsrabatt SFR 10 normalerweise höchstens dann, wenn man mindestens 10 Jahre eine Fahrerlaubnis besitzt (was ja logisch klingt), aber nachfragen und vergleichen kann sich hier wirklich lohnen. Das starre Versicherungsvertragsgesetz von früher gilt ja in dieser Form heute nicht mehr, hier lassen sich die Versicherungen einiges an Marketing-Aktionen einfallen.

Aber nochmals: Nicht auf eventuelle vollmundige Versprechen des Vorbesitzers hereinfallen. Der kann ja Geld verlangen, wofür er will. Aber Prozente sind ohne weiteres nicht übertragbar, und der Gekniffene ist am Ende immer derjenige, der unterschrieben hat, wenn die Angaben falsch sind.

Tipp: Vertragsbedingungen genau lesen, dann wird's klar.

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-132 / 3 Fehlerpunkte

Worauf weist dieses Verkehrszeichen hin?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-132

Auf das Ende einer Geschwindigkeitsbeschränkung

Auf den Anfang der Geschwindigkeitsbeschränkung

Auf ein Verbot, schneller als 60 km/h zu fahren

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.05-103 / 3 Fehlerpunkte

Was ist Voraussetzung für das Ausscheren zum Überholen?

Dass der Vorausfahrende rechts blinkt

Dass der Gegenverkehr nicht gefährdet wird

Dass eine Gefährdung des nachfolgenden Verkehrs ausgeschlossen ist

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.07-103 / 3 Fehlerpunkte

Auf nebeneinander liegenden Fahrstreifen für eine Fahrtrichtung endet ein Fahrstreifen. Sie befinden sich auf dem nicht durchgehend befahrbaren Fahrstreifen. Welches Verhalten ist richtig?

Erst unmittelbar vor Beginn der Verengung im Reißverschlussverfahren einordnen

Beim Einordnen in den durchgehenden Fahrstreifen stets zuerst fahren

Umittelbar nach dem ersten Hinweis auf die Fahrbahnverengung in den durchgehend zu befahrenden Fahrstreifen einordnen