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Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern durbanZA
02.11.2005, 09:19 Uhr

zu: Traktorlenken auch ohne schein?

super, sonhol :)

Das ist ein kompliziertes Thema. Die Rechtsprechung unterscheidet zwischen Schleppen, Abschleppen und Anschleppen.

Nur beim Abschleppen im Rahmen des Notbehelfs muß der Lenker des geschleppten Fahrzeugs nicht im Besitz einer Fahrerlaubnis sein. Re muß lediglich in des Fahrzeug eingeweisen und körperlich und geistig zum Lenken fähig sein.

Um den NOtbehelf handelt es sich nur dann, wenn das Fahrzeug zwecks Vermeidung von Gefahr oder erheblicher Verkehrsbehinderung von der Pannenstelle beseitigt werden muß. (zB Landstraße oder Autobahn). In diesem Falle rlaubt die Rechtspreung allerdings eine Anfahrt zur nächstgelegenen geeigneten Werkstatt.

Ein Mindestalter für den Lenker ist dabei nicht vorgesehen. Er ist aber laut einem Urteil des BGH für das Lenken und Bremsen verantwortlich und ist auch eigenverantwortlich als Teilnehmer im Straßenverkehr.

Diese Regelung betrifft aber, wie gesagt, nur das Abschleppen in Nothilfe.

mfG
durban

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Rockyna
02.11.2005, 12:01 Uhr

zu: Traktorlenken auch ohne schein?

Hallo
>>Diese Regelung betrifft aber, wie gesagt, nur das Abschleppen in Nothilfe.<<

und nicht zur Vortäuschung für das Erlernen des Fahrens ;-) *fg*
Gruß

..zum Seitenbeginn

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.3.01-029-B / 3 Fehlerpunkte

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