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Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Seoman
28.10.2005, 23:00 Uhr

Gilt ein Fahrverbot aus dem EU-Ausland auch hier?

Hallo,

nach 1,5 Promille in Polen droht nun dort ein Fahrverbot/Führerscheineinzug (mindestens ein Jahr). Meine Frage: Gilt dann auch in Deutschland ein Fahrverbot? Und wenn ja: Gilt es in vollem Umfang?

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern DaRealAd
29.10.2005, 09:39 Uhr

zu: Gilt ein Fahrverbot aus dem EU-Ausland auch hier?

Bei einem Fahrerlaubnisentzug ist die Sache ja eigentlich klar, wenn die Fahrerlaubnis entzogen ist, hast du keine mehr und darfst natürlich nirgendwo mehr fahren.

Beim Fahrverbot besitzt du die Fahrerlaubnis noch, dir wird nur das Fahren in deinem "Führerscheinland" untersagt, aber das deutsche Führerscheinrecht verbietet dir auch hier das Fahren.
§4 (3) Nr.5 IntKfzVO: »Die Berechtigung nach Absatz 1 gilt nicht für Inhaber ausländischer Fahrerlaubnisse, solange sie im Inland, in dem Staat, der die Fahrerlaubnis erteilt hatte oder in dem Staat, in dem sie ihren ordentlichen Wohnsitz haben, einem Fahrverbot unterliegen (...).«

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.09-005 / 3 Fehlerpunkte

Ab welcher Blutalkoholkonzentration müssen Sie bereits mit rechtlichen Folgen rechnen?

Ab 0,3 Promille und alkoholbedingter Fahrauffälligkeit

Ab 0,5 Promille auch ohne alkoholbedingte Fahrauffälligkeit

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.07-118 / 3 Fehlerpunkte

Mit welchen Gefahren müssen Sie vor allem in ländlichen Gebieten rechnen?

Mit langsamen landwirtschaftlichen Fahrzeugen

Mit Fahrbahnverschmutzungen

Mit überbreiten landwirtschaftlichen Fahrzeugen

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.40-109 / 3 Fehlerpunkte

Welche Gefahren können sich durch Nichtbeachten dieses Verkehrszeichens ergeben?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.40-109

Das Fahrzeug könnten einen Achs- oder Federbruch erleiden

Das Fahrzeug könnte schleudern und den Gegenverkehr gefährden

Die Ladung könnte beschädigt werden