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Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern nettemama
06.10.2005, 08:18 Uhr

au-bescheinigung fehlt!!! was jetzt???

Hallo ihr da draußen!
Ich hab mir vor knapp zwei Wochen ein gebrauchtes Auto gekauft. Jetzt ist aber das Problem, daß die Verkäuferin ( war ein Privatverkauf) die AU-Bescheinigung nicht mehr hat. Nur die HU hat sie noch gefunden.
Ich bin doch verpflichtet, die aufzuheben, oder? Wenn ich sie aber garnicht ausgehändigt bekommen habe...???
Was kann ich jetzt machen? Kann man sowas neu beantragen, und was kostet mich das?

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern ChilliPalmer
06.10.2005, 10:18 Uhr

zu: au-bescheinigung fehlt!!! was jetzt???

ich würde vermuten du musst die AU nochmal machen...
hehe "nicht gefunden" aber das auto hatte mal eine? .....

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern nettemama
06.10.2005, 13:03 Uhr

zu: au-bescheinigung fehlt!!! was jetzt???

ja, die plakette ist auf dem nummernschild gewesen, und wurde beim ummelden von unserem landratsamt übernommen. die haben kein problem draus gemacht. aber die frau, von der ich das auto gekauft habe, hat die bescheinigung halt nicht mehr.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern nettemama
06.10.2005, 19:11 Uhr

zu: au-bescheinigung fehlt!!! was jetzt???

@heuschrecke:
danke, das ist ne gute idee.

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.07-103 / 3 Fehlerpunkte

Auf nebeneinander liegenden Fahrstreifen für eine Fahrtrichtung endet ein Fahrstreifen. Sie befinden sich auf dem nicht durchgehend befahrbaren Fahrstreifen. Welches Verhalten ist richtig?

Beim Einordnen in den durchgehenden Fahrstreifen stets zuerst fahren

Umittelbar nach dem ersten Hinweis auf die Fahrbahnverengung in den durchgehend zu befahrenden Fahrstreifen einordnen

Erst unmittelbar vor Beginn der Verengung im Reißverschlussverfahren einordnen

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-131 / 3 Fehlerpunkte

Worauf weisen diese Verkehrszeichen hin?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-131

Auf ein Ãœberholverbot, das in 200 m Entfernung beginnt

Auf ein Ãœberholverbot, das nach 200 m endet

Auf eine Überholverbotstrecke von 200 m Länge

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.12-002 / 3 Fehlerpunkte

Wo ist das Parken verboten?

Auf Vorfahrtstraßen außerhalb geschlossener Ortschaften

Am Fahrbahnrand, wenn hierdurch die Benutzung gekennzeichneter Parkflächen verhindert wird

Auf Vorfahrtstraßen innerhalb geschlossener Ortschaften