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Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Georg_g
22.09.2005, 18:11 Uhr

zu: Bescheid bekommen und nun?

»Wie gehts weiter? Entzug oder Nachschulung?«

Eine Entziehung der Fahrerlaubnis kommt hier nicht in Betracht, wenn du nicht gerade betrunken warst. Wie es danach weitergeht, hängt dann davon ab, ob ein Bußgeldbescheid erlassen wird.

»Die Versicherung hat den Schaden dem Fahrzeughalter gezahlt, kann sie mich in Regress nehmen bei sowas?«

Nein, dann bräuchte man ja keine Versicherung, wenn man den Schaden schließlich doch bezahlen müsste. Regress kommt nur dann in Frage, wenn die Versicherung nicht für dich leisten müsste, wie bei Trunkenheitsfahrt, Unfallflucht, Fahren ohne Fahrerlaubnis etc.
Du verlierst allerdings einen Teil deines Schadenfreiheitsrabattes und wirst entsprechend hochgestuft.

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22.09.2005, 19:20 Uhr

zu: Bescheid bekommen und nun?

Die Haftpflichtversicherung zahlt immer, wenn ein berechtigter Fahrer am Steuer saß. Ob für das Fahrzeug andere Fahrer ausgeschlossen waren ("Alleinfahrerrabatt"), kann dir nur dein Verlobter sagen.

Oder geht es jetzt um die Kasko, weil du schreibst, dass dein Verlobter Geld von der Versicherung bekommen hat?

Regress bzw. Schadenersatz könnte allerdings dein Verlobter von dir verlangen. Aber das wird er wohl nicht machen, wenn ihr beiden noch heiraten wollt ;-)

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 2.2.17-113 / 3 Fehlerpunkte

Warum müssen Sie auch am Tage mit Abblendlicht fahren, wenn die Sicht durch Nebel, Regen oder Schneefall erheblich behindert ist?

Um mit erhöhter Geschwindigkeit fahren zu können

Um von anderen Verkehrsteilnehmern besser gesehen werden zu können

Um Verkehrszeichen aus größerer Entfernung besser sehen zu können

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.09-003 / 3 Fehlerpunkte

Sie wollen links abbiegen. In welcher Reihenfolge bereiten Sie das Abbiegen vor?

Blinken, einordnen, nachfolgenden Verkehr beobachten

Einordnen, blinken, nachfolgenden Verkehr beobachten

Nachfolgenden Verkehr beobachten, blinken, einordnen

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.12-002 / 3 Fehlerpunkte

Wo ist das Parken verboten?

Auf Vorfahrtstraßen außerhalb geschlossener Ortschaften

Am Fahrbahnrand, wenn hierdurch die Benutzung gekennzeichneter Parkflächen verhindert wird

Auf Vorfahrtstraßen innerhalb geschlossener Ortschaften