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Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Sebastian M.
09.09.2005, 17:46 Uhr

Theorieprüfung

Hallo!

Heute hatte ich meine Theorieprüfung, die ziemlich mies verlaufen ist. Der erste Bogen, der mir ausgeteilt wurde, war aus 1999 und somit ungültig (das hat der Prüfer aber erst gemerkt, nachdem ich ihn schon ausgefüllt hatte - die Prüfschablone, die er hatte, passte nicht zum Bogen), der zweite Bogen war auch nicht OK (wieder erst gemerkt, nachdem ich abgegeben habe) und der dritte anscheinend auch nicht. Da ich dem Prüfer aber gesagt habe, dass ich keine Lust mehr habe Bogen für Bogen auszufüllen, meinte er, dass er ihn "per Hand" (also ohne Schablone) korrigieren wird. Am Ende sagte er mir, dass ich mit 0 Fehlerpunkten bestanden hätte. Zuhause angekommen, habe ich mir noch ein paar Fragen angeguckt, bei denen ich nicht 100% sicher war. Unter anderem auch, für welche Fahrzeuge Fahrverbot an Sonn- und Feiertagen gilt. Richtig ist, LKWs ab 7.5 Tonnen und LKWs mit Anhänger. Bei der Prüfung hatte ich aber nur LKWs über 7.5 Tonnen angekreuzt - also habe ich auf jeden Fall fehler und die "0 Fehlerpunkte" Aussage des Prüfers stimmt nicht. Kann der Prüfer jetzt im Nachhinein die Prüfung als nicht bestanden werten, wenn er zuhause (oder wo auch immer) bei mir mehr Fehler findet?

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.34-003 / 3 Fehlerpunkte

Über welche Telefonnummern können Sie nach einem Unfall mit Verletzten die Polizei und einen Not- oder Rettungsdienst erreichen?

0130

110 oder 112

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.40-130 / 3 Fehlerpunkte

Worauf weist dieses Verkehrszeichen hin?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.40-130

Auf einen Bahnübergang in etwa 240 m Entfernung

Auf einen Bahnübergang in etwa 80 m Entfernung

Auf einen Bahnübergang in etwa 160 m Entfernung

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.05-105 / 3 Fehlerpunkte

Was ist über die Geschwindigkeit beim Überholvorgang vorgeschrieben?

Wer überholt wird, darf seine Geschwindigkeit nicht erhöhen

Die Geschwindigkeit des Überholenden muss wesentlich höher sein

Die zulässige Höchstgeschwindigkeit darf nicht überschritten werden