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Das FAHRTIPPS-Forum
 Sunslayer
07.09.2005, 17:08 Uhr
Sondergenehmigung
Ich bin 17 jahre alt und habe vor bald mit der Ausbildung zum Führerschein Klasse B (Auto)
anzufangen. Darin inbegriffen ist ja auch Klasse M und S. Diese Klassen sind bekanntlch ja ab 16 Jahren. Meine Frage hierzu: Wenn ich meine Ausbildung vor dem 18 Lebensjahr abgeschlossen habe (also noch keinen Klasse B Führerschein ausgehändigt bekommen habe), ist es dann möglich für diese Zeit einen "vorläufigen" Klasse M Führerschein, bzw Genehmigung auszustellen, bis nach Errechen des 18. Lebensjahres der richtige Führerschein ausgehändigt wird? (Da das Fahren eines Rollers ab 16 jahren erlaubt ist und die dazu nötige Ausbildung absolviert wurde)
Vielen Dank im Vorraus

 Georg_g
07.09.2005, 20:58 Uhr
zu: Sondergenehmigung
Erst wenn du den Führerschein Klasse B erhalten hast, darfst du auch Fahrzeuge der Klassen M, S und L fahren. Vorher geht das nicht, es sei denn, du hättest die gewünschte Klasse separat gemacht. Eine Ausnahmegenehmeigung wirst du da nicht erhalten.
 Driv0r
07.09.2005, 21:02 Uhr
zu: Sondergenehmigung
Bringt eh nicht viel, da du die praktische Prüfung frühestens einen Monat vor deinem Geburtstag machen darfst.
 Security_neu
10.09.2005, 17:23 Uhr
zu: Sondergenehmigung
"Man darf zwar mit dem Klasse B Führerschein, "M Roller" fahren, aber die nötige Ausbildung habt ihr bestimmt damit nicht absolviert! "
Ja und? Roller fahren ist ja keine Kunst; Gasdrehgriff und zwei Handbremsen. Der Rest steht in der Bedienungsanleitung. Und die Regeln kennt man ja alle durch die Theorie.
 meisterLars 
11.09.2005, 11:05 Uhr
zu: Sondergenehmigung
Da hat MF wohl recht, mit der 18,5t- Regel vom alten 3er FS. Allerdings ist ja die Frage, wer von den Millionen Leuten überhaupt mal auf den Gedanken kommt, so nen Zug zu fahren. Die meisten wären wahrscheinlich schon mit nem 7,5t- Solofahrzeug überfordert...
Viel schlimmer finde ich die Anhänger- Regelung des neuen EU- Führerscheins.
Nur mal als Beispiel:
Kollege von mir (mit Klasse B) is beim DLRG. Die haben nen kleinen Sprinter, den der Kollege fahren darf. Zu diesem Sprinter gehört auch noch ein Anhänger Marke Eigenbau, auf dem ein Boot und ne Materialkiste verbaut ist. Der Anhänger wiegt 2 Tonnen.
Und schon hat mein Kollege die A-Karte, weil er diesen Zug nicht mehr fahren darf.
Ist doch lächerlich... Ob son Anhänger jetzt 750kg wiegt oder 2 tonnen, da tut sich nix.
Der Kollege hat auch schon versucht, ne Sondergenehmigung für einsatzfahrten zu bekommen, vergeblich...
Und der Anhängerschein kostet ihn 300,- €, die er nicht hat...
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.02-103-B / 3 Fehlerpunkte
Wie müssen Sie sich verhalten?

Einfach durchfahren
Früh abbremsen, um den Fußgängern deutlich zu machen, dass Sie ihnen Vortritt gewähren
Nur anhalten, wenn die Fußgänger nicht stehen bleiben
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.01-106 / 3 Fehlerpunkte
Was kann zum Abkommen von der Fahrbahn führen?
Übermüdung
Unaufmerksamkeit, Ablenkung
Zu hohe Geschwindigkeit
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.26-002 / 3 Fehlerpunkte
Wie verhalten Sie sich gegenüber Fußgängern, welche die Straße überqueren, in die Sie einbiegen wollen?
Zügig weiterfahren, weil Fußgänger auf einbiegende Fahrzeuge Rücksicht nehmen müssen
Nur dann warten, wenn Fußgänger einen gekennzeichneten Überweg benutzen
Auf die Fußgänger besondere Rücksicht nehmen, nötigenfalls warten
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