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Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Gast1984
04.09.2005, 22:57 Uhr

Sehtest

Habe im März einen Sehtest für den B Füherschein gemacht.Nun will ich nächstes Jahr mit A beschränkt anfangen, gilt der Sehtest dafür noch ?Habe aber keine Bescheinigung mehr, da man die bei der Führerscheinstelle abgebenm musste.
Habe jetzt schon mehrere Versionen gehört:
a) neuer Antrag neuer Sehtest
b) gilt 2 Jahre ( in meinem Fall bis März 2007).
Welche version ist richtig?
Danke für die Antworten.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Kerstin27
06.09.2005, 16:20 Uhr

zu: Sehtest

Ich kenne es auch nur so, dass der sehtest 2 Jahre gültig ist. Wenn Du aber keinen nachweis mehr darüber hast, wirst Du ihn wohl neu machen müssen

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Gast1984
06.09.2005, 19:02 Uhr

zu: Sehtest

Danke.

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.12-101-B / 3 Fehlerpunkte

Was ist hier zu beachten?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.2.12-101-B

Die Fahrbahnbegrenzung darf auf keinen Fall überfahren werden

Langsame Fahrzeuge müssen möglichst auf dem Seitenstreifen fahren

Links von der Fahrbahnbegrenzung darf nicht gehalten werden

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-115 / 3 Fehlerpunkte

Welche Fahrzeuge dürfen den so gekennzeichneten Sonderfahrstreifen benutzen?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-115

Lkw

Linienbusse

Pkw

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.02-101-B / 3 Fehlerpunkte

Wozu darf der rechte Seitenstreifen benutzt werden?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.2.02-101-B

Zum Halten und Parken

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