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Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Simmel
29.08.2005, 20:30 Uhr

Lackschaden in der Probezeit

3 Tage vor Ende der Probezeit bin ich mit dem Dienstwagen meiner Zivildienststelle ausgeparkt(ich musste eine Patientin nach Hause fahren) und habe dabei den Wagen meiner Arbeitskollegin(die auch ein Stück weit in der Einfahrt stand) geschrammt, sodass jetzt ein Lackschaden entstanden ist.
Besteht die Gefahr einer Nachschulung/Punkte/Probezeitverlängerung?

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern n00bmare
29.08.2005, 21:29 Uhr

zu: Lackschaden in der Probezeit

Führerschein is wohl weg...

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Security_neu
29.08.2005, 21:43 Uhr

zu: Lackschaden in der Probezeit

"Führerschein is wohl weg... "

Klar, du hast vergessen dass er noch ein Jahr Gefängnis bekommt!

So ein Blödsinn, es gibt HÖCHSTENS eine Geldbuße, mehr nicht. Und für alle Erbsenzähler unter euch: Geldbuße ist für mich das gleiche wie ein Ordnungsgeld.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Georg_g
30.08.2005, 00:18 Uhr

zu: Lackschaden in der Probezeit

Wenn der beschädigte Wagen einer Arbeitskollegin gehört, dann wird diese wohl kaum die Polizei gerufen haben. Also wird der Fall auch nicht aktenkundig, also passiert auch nichts im Rahmen der Probezeit.

Mit den Meldungen an die Haftpflichtversicherung hat das nichts zu tun, da sich die Versicherung nicht um andere rechtliche Konsequenzen kümmert. Also der Versicherung den Schaden melden, dann ist die Sache erledigt.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Simmel
30.08.2005, 08:05 Uhr

zu: Lackschaden in der Probezeit

THX@Georg, das wollte ich wissen.
Heute werd ichs meiner Chefin beichten...

Gruß Simmel

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Simmel
01.09.2005, 20:03 Uhr

zu: Lackschaden in der Probezeit

Alles kein Problem, musste nen Zettel ausfüllen und keine weiteren Folgen...

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Viviane
01.09.2005, 22:12 Uhr

zu: Lackschaden in der Probezeit

stimmt, solang du der kollegin das gesagt hast.
hat sie vorher die polizei gerufen ists ne unfallflucht, dann siehts natürlich anders aus.

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-003 / 3 Fehlerpunkte

Was müssen Sie bei diesem Verkehrszeichen tun?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-003

An der Haltlinie halten, wenn nötig an der Sichtlinie erneut anhalten und Vorfahrt gewähren

Nur anhalten, wenn Querverkehr kommt

Wenn keine Haltlinie vorhanden ist, an der Sichtlinie anhalten

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.02-106-B / 3 Fehlerpunkte

Wie müssen Sie sich verhalten?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.1.02-106-B

Anhalten, um den Fußgängern das Überqueren der Fahrbahn zu ermöglichen

Weiterfahren, solange nicht mehr als zwei Fußgänger die Fahrbahn überqueren wollen

Weiterfahren, weil die Fußgänger noch auf dem Gehweg sind

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.3.01-001 / 3 Fehlerpunkte

An welchen Stellen ohne vorfahrtregelnde Verkehrszeichen gilt die Regel "rechts vor links"?

An Straßenkreuzungen und -einmündungen

Am Ende eines verkehrsberuhigten Bereichs

An Grundstücksausfahrten