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Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern chrisbras
20.08.2005, 23:41 Uhr

Bras. Führerschein

Hallo Leute,

meine Freundin hat seit 13 Jahren eine bras. Fahrerlaubnis und seit Anfang Mai 2005 einen Aufenthaltstitel (Aufenthaltserlaubnis) für ein Jahr für Deutschland.

Für die Erteilung einer Fahrerlaubnis an Inhaber einer Fahrerlaubnis aus einem Staat außerhalb des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraumes hat sie lt. Gesetz folgendes Prozedere über sich ergehen zu lassen:

§ 11 Abs. 9 ärztliche Untersuchung
§ 12 Abs. 6 Untersuchung des Sehvermögens
§ 15 Befähigungsprüfung nach Maßgabe der Anlage 11

SPRICH THEORETISCHE UND PRAKTISCHE PRÜFUNG


§ 19 über die Unterweisung in lebensrettenden Sofortmaßnahmen

NACHDEM SIE NUN SCHON MIT EINEM EIGENEN FAHRZEUG FAST 3 MONATE AUF DTL. STRASSEN UNTERWEGS IST LEIDER ABER IMMER NOCH PROBLEME MIT DER DEUTSCHEN SPRACHE HAT

meine Frage:

Ist es möglich, dass sie die Prüfungen in Portugal (keine sprachliche Barriere und doch EU-Staat) macht, obwohl ihr Wohnsitz, Aufenthaltstitel, u.ä. in Deutschland registriert wurde???


Vielen Dank für Eure Antworten

CHRIS

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21.08.2005, 01:40 Uhr

zu: Bras. Führerschein

Erstmal vorab: Die brasilianische FE gilt für 6 Monate in Deutschland. Wenn sich der Gesamtaufenthalt auf maximal 1 Jahr beschränkt, kann diese Frist auf Antrag auch verlängert werden.

Wenn eine Umschreibung erfolgen soll, dann müssen die Prüfungen in Deutschland abgelegt werden, da auch hier der Wohnsitz liegt.

Zumindest die theoretische Prüfung (Klasse B) kann in D aber auch in diversen Fremdsprachen durchgeführt werden, u.a. auch auf portugisisch.

..zum Seitenbeginn

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.05-004-B / 3 Fehlerpunkte

Welche Gefahren können in diesem Wohngebiet auftreten?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.1.05-004-B

Kinder können unerwartet auf die Straße laufen

Einmündungen werden übersehen

Es wird zu schnell gefahren

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.42-111 / 3 Fehlerpunkte

Was ist hier beim Parken zu beachten?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.42-111

Die auf dem Parkschein angegebene Parkzeit darf nicht überschritten werden

Der Parkschein muss für Kontrollen gut lesbar ausgelegt sein

Parkschein und Parkscheibe sind gleichgestellt

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-014 / 3 Fehlerpunkte

Was haben Sie bei diesem Verkehrszeichen zu beachten?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-014

Sie dürfen halten zum Be- oder Entladen

Sie dürfen nicht halten

Sie dürfen halten, um Mitfahrer aussteigen zu lassen