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Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Chr15t1n
15.08.2005, 16:56 Uhr

Ab wann...

Halllo Ihrs,

Ich habe da mal eine Frage und zwar will ich bald mit meinem Mofa Führerschein beginnen, bin jedoch erst 14! Ein Freund von mir meinte, dass man mit der Prüfungsbescheinigung 3 Monate vor dem 15 Geburtstag schon damit anfangen könnte /kann. Nun wollte ich vor meinem Gang zur Fahrschule wissen, ob das auch so richtig ist!?

Über eine Antwort würde ich mich sehr freuen.
mfg Chr15t1n

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Thomas Ihle
15.08.2005, 17:24 Uhr

zu: Ab wann...

Die Mofa-Prüfung kann man frühestens 6 Wochen vor Erreichen des 15. Geburtstages ablegen - so ist es zumindest in NRW. Die Prüfbescheinigung wird - sofern bestanden - auch gleich ausgehändigt, nur fahren darf man damit noch nicht.

..zum Seitenbeginn

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.40-105 / 3 Fehlerpunkte

Wie verhalten Sie sich bei diesem Verkehrszeichen?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.40-105

Gleich nach der Rechtskurve kräftig beschleunigen

Möglichst weit rechts fahren

Geschwindigkeit vermindern

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.09-010 / 3 Fehlerpunkte

Zwei Fahrzeuge kommen sich entgegen und wollen beide links abbiegen. In welchen Fällen müssen sie darauf verzichten, voreinander links abzubiegen?

Wenn Sie erkennen, dass der entgegenkommende Linksabbieger hinter Ihnen abbiegen will

Wenn der entgegenkommende Linksabbieger kurz vor der Kreuzungsmitte anhält

Wenn Markierungen auf der Fahrbahn es verbieten

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.42-123 / 3 Fehlerpunkte

Welche Bedeutung hat dieses Verkehrszeichen?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.42-123

Es zeigt, wie hier Lkw geparkt werden müssen

Der Seitenstreifen ist für Fahrzeuge über 3,5 t zulässiger Gesamtmasse nicht genügend befestigt

Es warnt davor, den Seitenstreifen mit Zugmaschinen zu benutzen