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Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern shaggy
13.08.2005, 11:17 Uhr

zu schnell außerorts

ich bin heute außerorts bei 100 mit ca. 150-160km/h geblitzt worden. bin noch in der probezeit, da die bereits 2 jahre wegen alkohol 0,56 promille verlängert wurde. musste bei diesem vorfall auch ein aufbauseminar machen.
Bin allerdings erst zum 1. mal mit punkten geblitzt worden.

Muss ich zur MPU weil das schon der 2. A-Verstoß war?

Oder wird das als 2 verschiedene sachen gehändelt, nachdem ja das erste mal wegen alkohol und das 2. eben wegen geschwindigkeit war???

grüsse phil

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Rebell TF
13.08.2005, 14:48 Uhr

zu: zu schnell außerorts

Vielleicht solltest Du Dir nicht Gedanken um ne MPU machen, sondern Gedanken, ob Du charakterlich überhaupt für den Straßenverkehr geeignet bist.
Lass die Finger vom Alkohol und halt Dich an die vorgeschriebenen Geschwindigkeiten. Mit 150 km/h gegen nen Baum tut richtig weh und schadet der Natur...

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Lizzard
13.08.2005, 14:58 Uhr

zu: zu schnell außerorts

Naja kannst eventuell hoffen das das Bild nichts wurde. Jedes zweite Bild wird ja eh nicht gewertet, zumindest bei Starrenkästen.
Vielleicht hast du Glück, andernfalls wird das nen Fahrverbot geben und eventuell nur ne EMPFEHLUNG zur MPU.

Teilnehmen "musst" du denk ich mal so oder so. Ob freiwillig oder zwangsweise. Wenn du nämlich freiwillig dran Teil nimmst, gehen 2 Punkte weg.

Weiteres empfehle ich dir dich gerade in der Probezeit mehr an Geschwindigkeitsbegrenzungen zu halten. Da du gerade da, höher, als normal bestraft wirst.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Ka-Fahrer
13.08.2005, 16:37 Uhr

Wenn hier immer alle wüssten, was sie schreiben...

Jedes zweite Bild nur gewertet, freiwillige MPU...

Oh mann.......

Wisst ihr eigentlich, was für einen Schmarrn hier schreibt????????????????

Wer MPU und verkehrspsychologische Beratung nicht auseinanderhalten kann, der sollte besser seinen Mund halten, anstatt hier Leute in Panik zu versetzen.

Und dann noch Moralapostel spielen...

*kopfschüttel*

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Thomas Ihle
13.08.2005, 17:46 Uhr

zu: zu schnell außerorts

http://www.fahrtipps.de/fuehrerschein/punkte.php

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern shaggy
26.08.2005, 23:12 Uhr

zu: zu schnell außerorts

danke

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.02-024-B / 3 Fehlerpunkte

Was ist hier richtig?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.1.02-024-B

Man darf mit Schrittgeschwindigkeit rechts vorbeifahren, wenn Fahrgäste nicht behindert werden und eine Gefährdung ausgeschlossen ist

Die Fahrgäste müssen vor dem Einsteigen den fließenden Verkehr durchlassen

Wenn niemand behindert oder gefährdet wird, darf man rechts auch schneller als mit Schrittgeschwindigkeit vorbeifahren

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.34-002 / 3 Fehlerpunkte

Sie haben ein geparktes Fahrzeug beschädigt. Trotz angemessener Wartezeit ist der Geschädigte nicht erschienen. Was müssen Sie tun?

Sie dürfen den Unfallort ohne Weiteres verlassen

Ihren Namen und Ihre Anschrift am beschädigten Fahrzeug hinterlassen und den Unfall unverzüglich der Polizei melden

Es genügt, Ihren Namen und Ihre Anschrift einem unbeteiligten Zeugen zu geben

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.05-109 / 3 Fehlerpunkte

Welche Fahrzeuge dürfen nur mit besonders großem Seitenabstand überholt werden?

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