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Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern dato1hh
04.08.2005, 21:02 Uhr

Bei neuerteilung Probezeit ?

Hallo, die Polizei hat mir vor etwa sechs Jahren meinen Führerschein nach einer Alkoholfahrt mit Unfallfolge entzogen. Nun habe ich ihn neu beantragt und brauche nur die beiden Prüfungen ablegen. MPU habe ich auch bestanden. Meine Frage ist: fahre ich dann wieder erstmal auf Probe? Vor abnahme des Scheins bin ich ca. zehn Jahre gefahren.

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05.08.2005, 18:42 Uhr

zu: Bei neuerteilung Probezeit ?

Danke für die rasche Antwort.
Aber mal angenommen ich komme wieder in eine Situation bei der die Polizei mich anhält,ich hoffe aber nicht, woher wissen die Beamten das ich keine Probezeit habe.Ich nehme an, ich bekomme einen ganz neuen FS und da steht doch 2005 drauf.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern n00bmare
05.08.2005, 19:14 Uhr

zu: Bei neuerteilung Probezeit ?

Also wenn ich nicht falsch informiert bin:

Der Polizei kann es egal sein ob du Probezeit hast oda nicht... Das regeln die Behörden an die Verkehrsangelegenheiten weitergeleitet werden!

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05.08.2005, 20:43 Uhr

zu: Bei neuerteilung Probezeit ?

Klingt logisch, aber bei den ganzen Vorgesprächen mit TÜV, Führerscheinstelle usw
wird man ja ganz wuschig. Na dann mach ich mich mal ans lernen.

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.36-005-B / 3 Fehlerpunkte

Welches Verhalten ist richtig?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.2.36-005-B

Ohne halten abbiegen

Vor der Kreuzung warten

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.07-010 / 3 Fehlerpunkte

Worauf kann Warnblinklicht hinweisen?

Auf einen Stau

Auf Schulbusse, bei denen Kinder ein- oder aussteigen

Auf liegen gebliebene Fahrzeuge

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.05-101 / 3 Fehlerpunkte

Wo ist das Ãœberholen verboten?

Wo die Verkehrslage unklar ist

Wo der Gegenverkehr behindert werden könnte

In allen Einbahnstraßen