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Polo Fahrer
18.07.2005, 12:08 Uhr
Fahrerflucht
Hallo,
ich habe ein Problem. ich bin an der Hauptstraße angefahren und habe ein Motorrad angefahren. Dann bin ich abgehauen ich kam aber 10 Min. später wieder was erwartet mich jetzt? Ist mein Führerschein weg und muß ich zur Nachschulung?
Dem Motorrad Fahrer ist nichts passiert er hat einen Schaden am Motorrad von 600 € er meinte er wollte die Anzeige zurück ziehen
xgoedex
18.07.2005, 12:41 Uhr
zu: Fahrerflucht
»er meinte er wollte die Anzeige zurück ziehen«
Das kann er nicht. Der § 142 StGB (Verkehrsunfallflucht) wird von Amts wegen verfolgt, also auch unabhängig eines eventl. Strafantrages des Geschädigten. Einstellen kann nur die Staatsanwaltschaft.
Aller Wahrscheinlichkeit nach wird das Verfahren aber eingestellt werden, da du ja nach rel. kurzer Zeit zur Unfallstelle zurückgekehrt bist.
Bist du dir denn sicher, dass die Polizei überhaupt eine Unfallfluchtanzeige geschrieben hat?
Polo Fahrer
18.07.2005, 21:25 Uhr
zu: Fahrerflucht
Ich weiß nicht genau sie meinten nur es sei Fahrerflucht sie fanden es aber gut das ich wieder auf getaucht bin. Sie meinten nur es könnte sein das es eine Anzeige gibt. Hätten sie eine Anzeige vor Ort schreiben müssen oder wie wird man gewahr das ich ne Anzeige kriege???
xgoedex
19.07.2005, 13:03 Uhr
zu: Fahrerflucht
Die Anzeige wird natürlich nicht vor Ort geschrieben, sondern später auf der Wache am Computer.
Die Beamtem hätten aber sehr wohl vor Ort entscheiden können und sollen, ob eine Unfallflucht geschrieben wird oder nicht, da du ja auch wissen mußt, ob du nun Beschuldigter einer Straftat bist oder nicht (mit erforderlicher Beschuldigten-Belehrung).
Du kannst nun abwarten bis Post kommt (ca. 2 bis 3 Wochen) oder du erkundigst dich bei der zuständigen Wache, was denn nun geschrieben wurde.
Polo Fahrer
21.07.2005, 14:16 Uhr
zu: Fahrerflucht
Ich habe eine Vorladung bekommen. Werde ich danach bescheid kriegen ob ich eine Anzeige kriege oder ob sie sie fallen lassen. 100€ Bußgeld muß ich bezahlen. Ist mein Führerschein dann weg? Und wie lange?
dirkde
21.07.2005, 14:27 Uhr
zu: Fahrerflucht
Im Grunde ist Fahrerflucht Fahrerflucht, auch wenn du nach kurzer Zeit wieder gekommen bist. Da der Schaden in Höhe von ca. 600 Euro auch nicht gerade unerheblich ist.
Auch wenn es Geld kostet, nimm dir einen Anwalt. Dieser kann Akteneinsicht beantragen und du weißt dann, was dir konkret vorgeworfen wird.
Der Vorladung bei der Polizei brauchst du meines Erachtens nach nicht Folge zu leisten, oder nimm am besten direkt einen Anwalt mit, falls du hingehen möchtest.
Falls Anklage seitens der Staatsanwaltschaft erhoben wird ( ist von auszugehen ) und es zu einer Verhandlung kommt ist eine bei der Vernehmung gemachte Aussage schwer zu revidieren.
Also, auch wenn es Geld kosten sollte, nimm dir einen Anwalt.
xgoedex
21.07.2005, 19:44 Uhr
zu: Fahrerflucht
Ich frage mich wofür die 100 Euro Bußgeld sein sollen, wenn doch eine Verkehrsstraftat im Raume steht. Ob später eine Geldstrafe zu zahlen ist und ob die Fahrerlaubnis entzogen werden soll oder nicht, klärt doch das Gericht. Ebenso, ob das Verfahren wegen Unfallflucht gegen Zahlung einer Geldbuße eingestellt wird oder nicht.
Du kannst zu dem Termin bei der Polizei hingehen und mal danach fragen. Du brauchst dich dort aber noch lange nicht zum Sachverhalt äußern. Du wirst bei der Polizei vor der Vernehmung sowieso diesbezügl. nochmal belehrt (dass du keine Angaben zur Sache machen mußt).
Polo Fahrer
30.07.2005, 10:42 Uhr
zu: Fahrerflucht
Ich war gestern bei der Polizei und habe meine Aussage gemacht. Sie meinten es kann 6-8 Wochen dauern bis ich bescheid kriege. Er in die Aussage mit rein geschrieben das es mir sehr leid tut und das ich das bis heute nicht verstehen kann das ich abgehauen bin. Dann hat er noch rein geschrieben das ich um eine milde strafe bitte
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