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Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern marKus84
16.07.2005, 16:21 Uhr

Probezeit > Unfall Autobahn "nicht angepasste Geschwindigkei

Hi,

vorweg:

Ich habe seit 3 Jahren meinen Führerschein, aber eine Probezeit von 4 Jahren (Aufbauseminar vor 2 Jahren)

ich hatte heute morgen auf dem Weg zur Arbeit mit meinen Wagen einen Verkehrsunfall auf der Autobahn. Auf dem Weg hat es meine Achse verrissen und bin ins Schleudern gekommen. Zum Glück gab es keine Personenschäden, auch ich blieb unverletzt. Mein Wagen ist totalschaden und die leitblanke ist hinne. Andere Verkehrsteilnehmer waren nicht am Unfall beteiligt. Die Polizei will mir eine Anzeige geben wegen "nicht angepasste Geschwindigkeit". Ich fuhr 120 km/h, kein Regen. Er erzählt mir das es mir 70 Euro kosten wird. Nun habe ich eine Woche zeit mich schriftlich zu äußern.

Meine Frage .. was passiert wenn ich die Anzeige akzeptiere. Handelt es sich hier um ein A oder B Verstoß??

Vielen Dank im voraus.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern durbanZA
16.07.2005, 19:01 Uhr

zu: Probezeit > Unfall Autobahn "nicht angepasste Geschwindigkei

Fahren mit nicht angepasster Geschwindigkeit ist in aller Regel ein A-Verstoß, vorallem, wenn Sachbeschädingung hinzukommt.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern marKus84
17.07.2005, 12:01 Uhr

zu: Probezeit > Unfall Autobahn "nicht angepasste Geschwindigkei

Danke für die Antworten


@ Thomas: Einzelhandelskaufmann

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern henry
17.07.2005, 18:00 Uhr

zu: Probezeit > Unfall Autobahn "nicht angepasste Geschwindigkei

wasn das bitte?

"Auf dem Weg hat es meine Achse verrissen und bin ins Schleudern gekommen"

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern xgoedex
18.07.2005, 12:05 Uhr

zu: Probezeit > Unfall Autobahn "nicht angepasste Geschwindigkei

»Verstehe auch nicht, wie es die Achse verreisen kann.«

Versteh ich auch nicht. Meine Achse kann auch nicht einfach verreisen. Die hat ja nie Urlaub und Koffer hat'se auch keine ;-D

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.3.01-002 / 3 Fehlerpunkte

An welchen Stellen ohne vorfahrtregelnde Verkehrszeichen gilt die Regel "rechts vor links"?

An Straßenkreuzung und -einmündungen

An Einmündungen mit abgesenktem Bordstein

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.12-102 / 3 Fehlerpunkte

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Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.2.37-002-B

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