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Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Poisonous
12.07.2005, 15:25 Uhr

Spinning Wheels

Hallo!
Ich habe mal eine Frage: Sind Spinning Wheels laut StVO erlaubt oder nicht?
Oder sind sie nur teilweise erlaubt (Habe ich schonmal gehört), z.b. die Felgen ja die Radkappen nein.
Habe bei ebay Spinning wheels Radkappen gesehen, sind die zu empfehlen?
Würde mich über Hilfe freuen!
DANKE!

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Georg_g
12.07.2005, 16:23 Uhr

zu: Spinning Wheels

Die spinning wheels sind nach der StVZO nicht erlaubt. Gelegentlich wird die Ansicht vertreten, dass solche Ausführungen, die nachträglich auf die Felge gesteckt werden, als Radkappen zu betrachten sind und Radkappen nicht genehmigungspflichtig seien. Ich würde mich auf eine solche Aussage allerdings lieber nicht verlassen. Im Zweifelsfall bedeutet die Nachrüstung mit spinners, dass die Betriebserlaubnis des Fahrzuegs erloschen ist.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Poisonous
12.07.2005, 21:33 Uhr

zu: Spinning Wheels

Vielen Dank,dass ihr so schnell geantwortet habt. Das hat mir sehr weitergeholfen.

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.3.01-014-B / 3 Fehlerpunkte

Welches Verhalten ist richtig?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.3.01-014-B

Der Radfahrer muss warten

Ich muss warten

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.07-007-B / 3 Fehlerpunkte

Wann kann das Verhalten der Radfahrerin für Sie gefährlich werden?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.1.07-007-B

Wenn die Radfahrerin

- unerlaubt auf dem Gehweg weiterfährt

- auf die Fahrbahn überwechselt, ohne auf den Verkehr zu achten

- am Ende des Radwegs anhält

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.34-001 / 3 Fehlerpunkte

Sie sind an einem Verkehrsunfall beteiligt. Wozu sind Sie verpflichtet?

Sie müssen

- bei geringfügigem Schaden unverzüglich zur Seite fahren

- den anderen Beteiligten angeben, dass Sie an dem Unfall beteiligt sind

- auf Verlangen den Berechtigten Ihren Namen und Ihre Anschrift angeben sowie Führerschein und Fahrzeugschein (ggf. Betriebserlaubnis) vorweisen