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Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Otto3001
04.07.2005, 14:29 Uhr

BE - Erlaubt oder nicht

Hallo,

ich habe vor kurzem meinen BE Fühererschein gemacht und habe eine Frage und zwar:
In §39 der STVO Absatz 4 steht bei dem Bild mit dem "LKW" drauf: "Kraftfahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht
über 3,5 t, einschließlich ihrer Anhänger,
und Zugmaschinen,
ausgenommen Personenkraftwagen und Kraftomnibusse"
Schließt das jetzt BE-Züge ein, also Personenkraftwagen und Anhänger mit einer Gesamtmasse über 3,5t?
Bitte um Anwort.

LG und vielen Dank

Otto

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Georg_g
04.07.2005, 14:48 Uhr

zu: BE - Erlaubt oder nicht

Hat der Anhänger nicht mehr als 750 kg zul. Gesamtmasse, dann darf auch bei Klasse B der Zug mehr als 3,5 t haben, eben bis 4,25 t.

Bei dem Sinnbild "Lkw" werden die Massen von Zugfahrzeug und Anhänger addiert, d.h. die Gesamtmasse des Zuges ist relevant. Alerdings gilt das Zeichen ausdrücklich nicht für Pkw, es muss also für Klasse-B-Inhaber nur dann beachtet werden, wenn das Zugfahrzeug ein Lkw (oder ein Wohnmobil) ist und die zulässige Gesamtmasse des Zuges mehr als 3,5 t beträgt.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Georg_g
04.07.2005, 14:56 Uhr

Nachtrag

Sorry, ich habe überlesen, dass du nicht die Klasse B, sondern die Klasse BE hast. Du darfst also auch Züge über 3,5 t z.G. fahren, wenn der Anhänger mehr als 750 kg z.G. hat. Das ist ja aber nur ein fahrerlaubnisrechtlicher Unterschied, ändert aber an der Bedeutung des Verkehrszeichens nichts, d.h. das oben Gesagte gilt trotzdem.

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