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Ralf69
22.06.2005, 18:02 Uhr
Parken im Landschatsschutzgebiet
Habe heute Post vom Oberbergischen Kreis in NRW erhalten mit o.a. Vorwurf. Abgesehen davon, daß es grundsätzlich nicht OK ist sein Fahrtzeug in der Natur abzustellen (das sehe ich ohne Widerspruch ein!!!), möchte ich gerne wissen was auf mich zu kommt.
1. Es war eine geteerte Straße, welche die Zufahrt zu mehreren Wohnhäuser darstellt.
2. Ich habe keine Schäden verursacht, soll heißen: Ich habe natürlich nicht mitten im letzen überlebenden Rotfeuermeisenhaufen des "Bergischen Land" gestanden. Vielmehr wurde dieser Teil landwirtschaftlich genutzt.
Wie teuer wird´s wohl werden und welche Möglichkeiten bestehen in der Vorgehensweise (Anhörung gem. §55 OWiG)?
Vielen Dank für ein paar Infos.
Ralf
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.06-109-B / 3 Fehlerpunkte
Womit müssen Sie rechnen, wenn Sie überholen wollen?
Mit Rutschgefahr und verlängertem Anhalteweg
Mit unsicherer Fahrweise des Radfahrers
Mit plötzlich auftauchendem Gegenverkehr
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-101 / 3 Fehlerpunkte
Was wird durch diese Verkehrszeichen angekündigt?
Nach 100 m folgt ein Stop-Schild
Nach 100 m folgt erneut das Verkehrszeichen "Vorfahrt gewähren"
Nach 100 m kann ohne anzuhalten weitergefahren werden
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