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27.06.2005, 17:44 Uhr

zu: Probezeit verkürzen ???

Hallo Horst

Wohne auch in Niedersachsen und bin vom Beruf Fahrlehrer.

Das sogenannte FSF ist in Niedersachsen noch nicht durch. Wird aber voraussichtlich im nächsten Jahr auch in Niedersachsen durchgesetzt. FSF bedeutet: Freiwilliges Fortbildungsseminar für Fahranfänger. Es kann nur besucht werden, wer im Besitz einer Fahrerlaubnis der Klasse B seit 6 Monaten ist. Nach erfolgreicher Teilnahme (keine Prüfung) wird mit der Bescheinigung die Probezeit automatisch um ein Jahr verkürzt. Wer eine Probezeitverlängerung von 2 auf 4 Jahren erhalten hat, kann ebenfalls seine Zeit um ein Jahr (als auf gesamt 3 Jahre) verkürzen. Die Kosten für ein solches Seminar liegen im Durchschnitt zwischen 250,- und 450,- Euro.
Tip: 2 Jahre Verhalten fahren und nicht Auffällig werden. Leichter gesagt als getan :-)

Viel spaß noch, Carsten.

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.40-109 / 3 Fehlerpunkte

Welche Gefahren können sich durch Nichtbeachten dieses Verkehrszeichens ergeben?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.40-109

Das Fahrzeug könnten einen Achs- oder Federbruch erleiden

Die Ladung könnte beschädigt werden

Das Fahrzeug könnte schleudern und den Gegenverkehr gefährden

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.09-009 / 3 Fehlerpunkte

Was können Drogen bewirken?

Anhaltende Verbesserung der körperlichen und geistigen Leistungsfähigkeit

Abhängigkeit, Sucht

Rauschzustände

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.42-109 / 3 Fehlerpunkte

Was ist bei diesen Verkehrszeichen erlaubt?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.42-109

Alle Bewohner dürfen jeden dieser Parkplätze benutzen

Solange noch andere Parkplätze frei sind, darf jeder diesen Parkplatz benutzen

Bewohner mit entsprechend nummeriertem Parkausweis dürfen hier parken