|
Das FAHRTIPPS-Forum
Stern
06.06.2005, 10:56 Uhr
Abkommen von Fahrbahn (Probezeit)
So.. jetz bin ich auch mal dran :)
Bin vor ein paar Tagen auf dem Weg von der Arbeit nach Hause von der Fahrbahn abgekommen innerhalb des Ortes (kurz nach Ortsschild). Bin 50 km/h gefahren und dann kurz nich aufgepasst und in eine Hecke gerast.. in dieser waren unglücklicherweise Metallstangen (warum auch immer..) die mein Auto dazu brachten, dass es sich überschlägt (Lenkrad wohl verrissen..) und somit bin ich dann "kopfüber" etwas weiter auf der Fahrbahn gerutscht. Ich war NICHT zu schnell und hab auch NIX getrunken und war auch angeschnallt.
Als ich endlich ausm Auto gekrabbelt bin (KEINE Verletzung) kam ich trotzdem mal ins Krankenhaus. Danach hat mich die Polizei "vernommen". Wie gesagt, weder ein Anderer (Mensch, Auto etc.) wurde beschädigt, noch ich.. nur mein Auto war eben komplett im A****. Jetzt die Frage: Die Polizei meinte, es wäre ein "Kleinunfall", weil ja keiner geschädigt wurde.. also 35€ zahlen und gut ist. AUSSER: Ich bin am nächsten Tag krankgeschrieben oder muss nochmal wegen Beschwerden zum Arzt.. dann könnte das ganze an den Staatsanwalt gehen und ich könnte auch Punkte kassieren.
Stimmt das? Ich kann nirgendwo etwas darüber finden, dass die Strafe durch meine eigene Verletzung beeinflusst werden kann.
P.S.: Da ich erst 20 bin, bin ich noch in der Probezeit.. Punkte kämen da wohl nich so gut ;)
Danke schonmal
DaRealAd
06.06.2005, 16:04 Uhr
zu: Abkommen von Fahrbahn (Probezeit)
Es wundert mich dass die Polizei sagt dass "kein anderer geschädigt" wurde, wenn du doch die Hecke und die Metallstangen platt gemacht hast...
Aber wenn du die das Verwarngeld von 35 € bekommen hast und zahlst, kann da nichts mehr nachkommen. Keine Punkte und keine Auswirkungen auf die Probezeit. Ob du selber verletzt bist oder nicht ist egal, es kommt nur auf Fremdschäden an.
Stern
06.06.2005, 16:35 Uhr
zu: Abkommen von Fahrbahn (Probezeit)
Naja wirklich "platt" gemacht hab ich auch nix. Der Zaun da hat mich eben nur gebremst, kaputt is echt gar nix ausser meinem Auto..
Ich find's nur sehr komisch, dass ich mich nich krankschreiben lassen durfte, weil ich sonst Punkte kriegen kann *amKopfkratz* :/
Naja ich sollte wohl froh sein, keine Punkte und keine Probezeitverlängerung zu bekommen.. :)
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-139-B / 3 Fehlerpunkte
Sie wollen überholen. Wie verhalten Sie sich?
Sie dürfen nur die unterbrochene Linie überfahren
Sie dürfen beide Linien überfahren, wenn dadurch niemand gefährdet wird
Sie dürfen keine der beiden Linien überfahren
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.19-003 / 3 Fehlerpunkte
Sie nähern sich einem Bahnübergang mit Blinklichtanlage und Halbschranke. Das rote Blinklicht leuchtet auf; die Halbschranke ist noch geöffnet. Wie verhalten Sie sich?
Den Bahnübergang überqueren, wenn kein Schienenfahrzeug in Sicht ist
Vor dem Andreaskreuz warten
Weiterfahren, solange die Halbschranke noch geöffnet ist
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-015 / 3 Fehlerpunkte
Was ist bei diesem Verkehrszeichen erlaubt?
Das Halten zum Be- oder Entladen sowie zum Ein- oder Aussteigen
Das Parken, wenn eine Parkscheibe benutzt wird
Das Halten bis zu 3 Minuten
Passende Artikel bei amazon.de:
| | Meine Führerscheinprüfung (Karl Eckhardt) Inhalt Sie wollen demnächst Ihren Führerschein machen? Dann ist es gut, sich schon vorher einen Überblick zu verschaffen über den Prüfungsstoff, der auf Sie zukommt. Das bringt Sicherheit und kann Ihnen zusätzliche Fahrstunden ersparen. EUR 13,90 | | | | Führerschein Trainer 2021 (PC/MAC) Lernsoftware für die Klassen A, A1, A2, AM, B, C, C1, CE, D, D1, L, T und Mofa. Mit dem aktuellen amtlichen Fragenkatalog, gültig ab 01.10.2021 für Deutschland EUR 22,99 | weitere Buchtipps... |
FAHRTIPPS-Seiten, die Sie auch interessieren könnten:
|
|
|
|