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03.06.2005, 12:02 Uhr

zu: Parken gegenüber von Einfahrten

Laut den StVO-Erläuterungen zu § 12 Abs. 3 Nr. 3 , die mir vorliegen, kann dem Aus- oder Einfahrenden eine vorsichtige und den vorhandenen Platz voll ausnutzende Fahrweise zugemutet werden, auch ein einmaliges Rangieren.
Der gegenüberliegende Fahrbahnrand muß, wenn das Verbot wirksam wird, auf mehr als 10 m freigehalten werden; eine Parklücke in Breite der gegenüber befindlichen Einfahrt reicht in keinem Fall aus.

»Wie beantrage ich das sich das Ordnungsamt des Ganzen annimmt und ggf Sperrflächen oder Poller aufstellt falls das rechtens ist?«

Einfach schriftlich beantragen. Kann aber sein, dass dir was berechnet wird, falls deinem Antrag stattgegeben wird.

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.36-009 / 3 Fehlerpunkte

Ein Polizeifahrzeug überholt Sie und schert vor Ihnen ein. Auf dem Dach erscheint in roter Leuchtschrift "BITTE FOLGEN". Für wen gilt dies?

Nur für vor dem Polizeifahrzeug fahrenden Fahrzeuge

Für alle Fahrzeuge, die in gleicher Richtung fahren

Nur für Sie

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-118 / 3 Fehlerpunkte

Welche Fahrzeuge dürfen eine so beschilderte Straße nicht befahren?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-118

Motorräder

Lkw

Pkw

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-135 / 3 Fehlerpunkte

Was ist in der hier beginnenden Zone erlaubt?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-135

Das Halten zum Be- oder Entladen sowie zum Ein- oder Aussteigen

Das Parken, wenn eine Parkscheibe benutzt wird

Das Halten bis zu 3 Minuten