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Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Katha
29.05.2005, 23:15 Uhr

Mit Klasse M auf Feldwegen??

Hallo,
ich überlege mir einen Kleinkraftrad (Klasse M) zuzulegen, um die 10 km bis zu meinem Arbeitsplatz schneller zurücklegen zu können, dafür müsste ich aber über Feldwege fahren (wäre damit schneller als mim auto, da auf der straße immer stau ist).
Meine Frage ist jetzt ob es überhaupt erlaubt is mit so kleinen maschinen auf normalen Feldwegen zu fahren oder ob man damit auch die straße benutzen muss???

Ich hoffe ihr könnt mir weiterhelfen!!!

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern DaRealAd
29.05.2005, 23:39 Uhr

zu: Mit Klasse M auf Feldwegen??

Für 50er Roller gelten die gleichen Vorschriften wie für alle Kraftfahrzeuge. Also musst du auf der Straße fahren. Und die Feldwege sind tabu wenn sie für Kraftfahrzeuge gesperrt sind.

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.07-107-B / 3 Fehlerpunkte

Worauf müssen Sie sich einstellen?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.1.07-107-B

Auf einen durch die Polizei geregelten Verkehrsablauf

Auf Arbeiter und Baugeräte auf der Fahrbahn

Auf eine unebene und verschmutzte Fahrbahn

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.34-001 / 3 Fehlerpunkte

Sie sind an einem Verkehrsunfall beteiligt. Wozu sind Sie verpflichtet?

Sie müssen

- bei geringfügigem Schaden unverzüglich zur Seite fahren

- auf Verlangen den Berechtigten Ihren Namen und Ihre Anschrift angeben sowie Führerschein und Fahrzeugschein (ggf. Betriebserlaubnis) vorweisen

- den anderen Beteiligten angeben, dass Sie an dem Unfall beteiligt sind

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.36-002 / 3 Fehlerpunkte

Ein Polizeibeamter regelt den Verkehr auf einer Kreuzung, an der vorfahrtregelnde Verkehrszeichen aufgestellt sind. Was gilt?

Die Regel "rechts vor links"

Die Zeichen des Polizeibeamten

Die vorfahrtregelnden Verkehrszeichen