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Das FAHRTIPPS-Forum
Dr.Nice
29.05.2005, 19:11 Uhr
Kopie des Fahrzeugscheins?
Hallo,
ist es eigentlich zulässig, statt dem Orginal- Fahrzeugschein lediglich eine Kopie mitzuführen?
Ich glaube es ist zulässig sofern die Kopie beglaubigt ist.
Bei dem örtlichen Car Sharing Anbieter (Fahrzeugvermietung) hier hab ich schon gesehen, dass nur eine Kopie des Fahrzeugscheins in den Fahrzeugen liegt.
Diese Kopie ist allerdings nicht amtlich beglaubigt.
Was würde in disem Fall bei einer Polizeikontrolle passieren?
Grüße
DaRealAd
29.05.2005, 19:49 Uhr
zu: Kopie des Fahrzeugscheins?
Eine Kopie ist nicht zulässig, egal ob beglaubigt oder nicht. Das hängt vom kontrollierenden Beamten ab, ob er sowas akzeptiert. Ein Verwarngeld von 10 € wegen nichtmitgeführtem Fahrzeugschein wäre rechtens.
Andreas Wismann
30.05.2005, 07:41 Uhr
zu: Kopie des Fahrzeugscheins?
Aha! Jetzt wird mir die Frage überhaupt erst klar!
Andreas Wismann
30.05.2005, 13:48 Uhr
zu: Kopie des Fahrzeugscheins?
Nur beinahe.
Aber nach dem Frühstück habe ich im Duden das Wort "Polizeikontrolle" tatsächlich gefunden und war dadurch wieder sehr verunsichert.
Georg_g
30.05.2005, 14:07 Uhr
zu: Kopie des Fahrzeugscheins?
Aber nach dem Frühstück habe ich im Duden das Wort "Polizeikontrolle" tatsächlich gefunden und war dadurch wieder sehr verunsichert.
Ich gehe davon aus, dass Kahleberger unverzüglich die Duden-Redaktion über deren Fehler aufklären wird. Es geht ja nun wirklich nicht, eine Verkehrskontrolle einfach Polizeikontrolle zu nennen.
Andreas Wismann
30.05.2005, 14:35 Uhr
zu: Kopie des Fahrzeugscheins?
Aber ernsthaft:
Wer nur einen fotokopierten Fahrzeugschein vom Mietfahrzeug vorweisen kann, sollte sich im Falle einer Verwarnung direkt an den Vermieter wenden und auf Erstattung pochen. Spätestens auf dem Kulanzwege dürfte dann eine Rückerstattung erfolgen, wenn man nicht klein bei gibt. Am besten, man verlangt den Originalschein oder vermerkt im Mietvertrag "Fahrzeugschein nur in Kopie erhalten".
Für das eigene Auto ist ein Schlüsselmäppchen mit Fach für den Kfz-Schein empfehlenswert. So weiß man immer, dass der Fahrer den Schein dabei hat.
Chiller
30.05.2005, 14:47 Uhr
zu: Kopie des Fahrzeugscheins?
Nochwas zum Unterschied Polizeikontrolle/Verkehrskontrolle. Kahleberger liegt mit seiner Auffassung falsch.
Eine Verkehrskontrolle hat seine Grundlage im § 36 Abs. 5 STVO. Sie beinhaltet die Kontrolle des Fahrzeuges, der Verkehrstüchtigkeit und die Verkehrserhebungen
Eine Polizeikontrolle hingegen legitimiert sich nicht durch die STVO sondern aus dem Polizeirecht. Sie dient ausschließlich der Gefahrenabwehr. Die Polizeikontrolle kann zwar auch im Rahmen des Straßenverkehrs stattfinden, muss aber nicht. Hier wird dann auch nicht die Verkehrstüchtigkeit kontrolliert sondern die Personenidentität festgestellt, eventuell ausländerrechtliche Prüfung durchgeführt und mitgeführte Sachen in polizeirechtlicher Sicht überprüft.
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.19-101 / 3 Fehlerpunkte
Sie fahren auf einem Waldweg und nähern sich einem Bahnübergang ohne Andreaskreuz. Wie verhalten Sie sich?
Ohne weiteres durchfahren, da Schienenfahrzeuge hier wartepflichtig sind
Mit mäßiger Geschwindigkeit heranfahren und beobachten, ob sich ein Schienenfahrzeug nähert
Horchen, ob sich durch Pfeifen oder Läuten ein Schienenfahrzeug ankündigt
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.34-002 / 3 Fehlerpunkte
Sie haben ein geparktes Fahrzeug beschädigt. Trotz angemessener Wartezeit ist der Geschädigte nicht erschienen. Was müssen Sie tun?
Ihren Namen und Ihre Anschrift am beschädigten Fahrzeug hinterlassen und den Unfall unverzüglich der Polizei melden
Sie dürfen den Unfallort ohne Weiteres verlassen
Es genügt, Ihren Namen und Ihre Anschrift einem unbeteiligten Zeugen zu geben
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.11-002 / 3 Fehlerpunkte
In welchen Fällen dürfen Sie in eine Kreuzung nicht einfahren, obwohl die Ampel "Grün" zeigt?
Wenn an der Kreuzung das Zeichen "Halt! Vorfahrt gewähren!" steht
Wenn Sie auf der Kreuzung warten müssten, weil der Verkehr stockt
Wenn ein Polizeibeamter "Halt" gebietet
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