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Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Mitsub
28.04.2005, 08:31 Uhr

Dürfen die das eigendlich?

Hallöchen!
Gestern leerte ich meinen Briefkasten und hatte nen Blitzerbrief drin. Was mich stutzig machte, das Foto! Ich bin Stadtauswärts gefahren und die haben von der linken Seite aus geblitz. Also über die Stadteinwärts Spur. Dürfen die das eigendlich! Kennt sich damit jemand aus?
Danke schonmal!!!

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern durbanZA
28.04.2005, 12:05 Uhr

zu: Dürfen die das eigendlich?

Da die Geschwindigkeitsmessung zu den hoheitlichen Aufgaben der Exekutivbehörden (bzw. Polizei) gehört, können diese Sonderrechte gemäß § 35 StVO in Anspruch nehmen.
Dadurch dürfen sie sich, sollte das zur Erfüllung ihrer Aufgabe nötig sein, über die Regeln der StVO hinwegsetzen, zB über rote Ampeln fahren, um jemanden zu verfolgen, schneller fahren als erlaubt oder eben auch in falscher Richtung blitzen.

Die Messung ist trotzdem gültig.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern papercut
28.04.2005, 18:03 Uhr

zu: Dürfen die das eigendlich?

Ich halte das durchaus für Möglich. Auf Autobahnen wird auch von der Standspur geblitzt und die kommen bis zur Mittelspur...

In Belgien wird von hinten geblitzt, ohne das man es merkt...
Und aus nem fahreneden Auto heraus kann man auch blitzen...

Über die Genauigkeit der einzelnen Geräte/Anwendungen kenn ich mich aber nicht aus....

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