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Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern das_bin_ich
24.04.2005, 17:38 Uhr

Frage zur prakt. Prüfung bei Kl. S

Hallo,

ich habe da eine Frage zur prakt. Prüfung bei der FS-Klasse S.

Hier auf fahrtipps.de steht ja zur prakt. Prüfung unter Punkt 2.1 folgendes:

Inhalt der Grundfahraufgabe
Nach rechts rückwärts in einem engen Bogen fahren, ohne auf den Bordstein aufzufahren oder die Fahrbahnbegrenzung zu überfahren. Fahrzeug parallel zum Bordstein oder zur Fahrbahnbegrenzung anhalten.

* Fehlerbewertung Ungenügende Beobachtung des Verkehrs
* Auffahren auf den Bordstein oder Ãœberfahren der Fahrbahnbegrenzung
* Nicht annähernd parallel zum Bordstein oder zur Fahrbahnbegrenzung angehalten
* Mehr als zwei Korrekturzüge1)


Heißt das das ich mti dem Quad rückwärts fahren muss?

Ich wollte mein eigenes Quad mit zur Prüfung nehmen, (REX 50), dieses hat jedoch keinen Rückwärtsgang...

Was soll ich dann machen?

mfg

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern DaRealAd
24.04.2005, 17:58 Uhr

zu: Frage zur prakt. Prüfung bei Kl. S

Hm, ich dachte eigentlich ein Rückwärtsgang wäre Vorschrift:
§39 StVZO: »Kraftfahrzeuge - ausgenommen einachsige Zug- oder Arbeitsmaschinen mit einem zulässigen Gesamtgewicht von nicht mehr als 400 kg sowie Krafträder mit oder ohne Beiwagen - müssen vom Führersitz aus zum Rückwärtsfahren gebracht werden können.«

Und da dein Quad keine "einachsige Zug- oder Arbeitsmaschine" ist, wundert es mich ein wenig, dass es so überhaupt eine Zulassung hat.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Georg_g
24.04.2005, 18:34 Uhr

zu: Frage zur prakt. Prüfung bei Kl. S

Wenn an einem Klasse-S-Fahrzeug kein Rückwärtsgang vorhanden ist, wird stattdessen die Grundfahraufgabe "Abbremsen mit höchstmöglicher Verzögerung" gemacht.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern das_bin_ich
24.04.2005, 21:03 Uhr

zu: Frage zur prakt. Prüfung bei Kl. S

@ DaRealAd

Die Vorschrift das ein Quad einen Rückwärtsgang haben muss gilt nur dann, wenn du es als Zugmaschine zulassen lassen willst.
Wenn du es als VPK zulässt brauchst du keinen Rückwärtsgang!

@Georg_g

Danke, also muss man da aus 30 km/h abbremsen?

mfg

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