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Beiträge in diesem Forum repräsentieren nicht die Meinung der FAHRTIPPS-Redaktion. Beachten Sie unsere Nutzungsbedingungen und Beispiele. Bußgeldrechner "Ich bin geblitzt worden, was erwartet mich?"
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Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern jeannette
23.04.2005, 11:28 Uhr

Viel zu schnell gefahren!!!

Hy @ all!

Mich hat man geblitzt! In der Ortschaft, 50 erlaubt, der Bescheid kam..... abzüglich den 3 Km/h ... 81 gefahren!
Das heißt 31 Km/h zuviel.
Was passiert den jetzt mit mir?
Sie haben mir jetzt einen Einladung geschickt zur Anhörung... klingt echt krausam! Sie wollen, dass ich zustimme, dass ich gefahren bin, das auf dieser Einladung ankreuze, unterschreibe und zurückschicke. Jetzt meine Fragen:
Soll ich es gleich Akzeptieren? Oder wie ist das mit dem Photo, darf ich das sehen, und was wäre wenn man mich nicht erkennt?
Was wäre jetzt die beste Vorgehensweise?
Und letztendlich, was wird passieren, wenn ich mich als schuldig erweise?
Vielen dank im Vorraus für Eure Antworten

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern xgoedex
23.04.2005, 11:35 Uhr

zu: Viel zu schnell gefahren!!!

Tip:
Erstmal Bußgeldrechner und Suchfunktion auf dieser Seite nutzen. Da findest du auf alles eine Antwort, weil derartige Fragen hier fast täglich gestellt werden.

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.3.01-007-B / 3 Fehlerpunkte

Welches Verhalten ist richtig?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.3.01-007-B

Ich muss den Mofafahrer durchfahren lassen

Ich muss den Radfahrer durchfahren lassen

Ich darf vor dem Radfahrer abbiegen

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.5.01-002 / 3 Fehlerpunkte

Wodurch können Sie bei längerem Warten vor geschlossenen Bahnschranken die Umwelt schonen und Kraftstoff sparen?

Durch Schalten in den Leerlauf

Durch Abstellen des Motors

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.34-002 / 3 Fehlerpunkte

Sie haben ein geparktes Fahrzeug beschädigt. Trotz angemessener Wartezeit ist der Geschädigte nicht erschienen. Was müssen Sie tun?

Es genügt, Ihren Namen und Ihre Anschrift einem unbeteiligten Zeugen zu geben

Sie dürfen den Unfallort ohne Weiteres verlassen

Ihren Namen und Ihre Anschrift am beschädigten Fahrzeug hinterlassen und den Unfall unverzüglich der Polizei melden