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Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern hab-da-mal-ne-Frage
08.04.2005, 14:51 Uhr

Fahrerflucht, wenn kein Schaden vorliegt?

Hallo,

ich bin heute in einer 30-er Zone zu nah an die parkenden Autos gefahren und hab mir den Spiegel an einem parkenden Auto abgefahren. Ich hab gleich angehalten, wusste aber leider nicht genau, welches Auto es nun genau war. Eine Anwohnerin kam raus und hat erst mal ihr Auto begutachtet, ich habe die Autos, die in Frage kommen, begutachtet. Es war nirgendswo ein Schade, nicht mal mehr ein weggeklappter Spiegel. Mein Spiegel war auch nicht abgebrochen, sondern nur rausgeklickt, er war zwar ab und lag unter einem Auto, aber man konnte ihn wieder reinklicken, daraus schliesse ich, dass die Wucht wohl nicht so stark war.
Die Frau meinte, es wäre besser, wenn ich das der Polizei zu Sicherheit melde. Aber was soll ich denen melden? Es ist nichts passiert und ich weiss nicht mal genau welches Auto es war!
Was meint ihr?
Freue mich über Ratschläge!
Gruss

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Georg_g
10.04.2005, 18:05 Uhr

zu: Fahrerflucht, wenn kein Schaden vorliegt?

Die "24-Stunden-Regel" (wenn man die so nennen möchte) hast du aber falsch interpretiert. Wenn man sich innerhalb von 24 Stunden nach einem Unfall meldet, dann bleibt das immer noch eine Unfallflucht (im Amtsdeutsch: Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort).

Das Gericht mildert in diesem Fall die Strafe oder es kann (!) von Strafe absehen. Bei einer Milderung der Strafe gibt dann z.B. eine geringere Geldstrafe, eine Entziehung der Fahrerlaubnis mit kürzerer Sperrfrist und 5 Punkte in Flensburg anstatt 7 Punkte.

Keinesfalls ist es aber generell erlaubt, erst mal abzuhauen und sich innerhalb von 24 Stunden zu melden.

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.02-103-B / 3 Fehlerpunkte

Wie müssen Sie sich verhalten?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.1.02-103-B

Früh abbremsen, um den Fußgängern deutlich zu machen, dass Sie ihnen Vortritt gewähren

Einfach durchfahren

Nur anhalten, wenn die Fußgänger nicht stehen bleiben

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.07-022 / 3 Fehlerpunkte

Worauf müssen Sie innerorts an Kreuzungen und Einmündungen besonders achten?

Kreuzende oder einmündende Straßen können bevorrechtigt sein, obwohl sie schmal und weniger gut ausgebaut sind

Die breitere Straße ist immer bevorrechtigt

An allen Kreuzungen und Einmündungen gilt ausnahmslos die Regel "rechts vor links"

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.06-106 / 3 Fehlerpunkte

Wann ist das Ãœberholen verboten?

Wenn Sie nicht wesentlich schneller fahren können als der zu Überholende

Wenn die Verkehrslage unklar ist

Wenn Sie nicht die gesamte Überholstrecke überblicken