|
Das FAHRTIPPS-Forum
hab-da-mal-ne-Frage
08.04.2005, 14:51 Uhr
Fahrerflucht, wenn kein Schaden vorliegt?
Hallo,
ich bin heute in einer 30-er Zone zu nah an die parkenden Autos gefahren und hab mir den Spiegel an einem parkenden Auto abgefahren. Ich hab gleich angehalten, wusste aber leider nicht genau, welches Auto es nun genau war. Eine Anwohnerin kam raus und hat erst mal ihr Auto begutachtet, ich habe die Autos, die in Frage kommen, begutachtet. Es war nirgendswo ein Schade, nicht mal mehr ein weggeklappter Spiegel. Mein Spiegel war auch nicht abgebrochen, sondern nur rausgeklickt, er war zwar ab und lag unter einem Auto, aber man konnte ihn wieder reinklicken, daraus schliesse ich, dass die Wucht wohl nicht so stark war.
Die Frau meinte, es wäre besser, wenn ich das der Polizei zu Sicherheit melde. Aber was soll ich denen melden? Es ist nichts passiert und ich weiss nicht mal genau welches Auto es war!
Was meint ihr?
Freue mich über Ratschläge!
Gruss
Georg_g
10.04.2005, 18:05 Uhr
zu: Fahrerflucht, wenn kein Schaden vorliegt?
Die "24-Stunden-Regel" (wenn man die so nennen möchte) hast du aber falsch interpretiert. Wenn man sich innerhalb von 24 Stunden nach einem Unfall meldet, dann bleibt das immer noch eine Unfallflucht (im Amtsdeutsch: Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort).
Das Gericht mildert in diesem Fall die Strafe oder es kann (!) von Strafe absehen. Bei einer Milderung der Strafe gibt dann z.B. eine geringere Geldstrafe, eine Entziehung der Fahrerlaubnis mit kürzerer Sperrfrist und 5 Punkte in Flensburg anstatt 7 Punkte.
Keinesfalls ist es aber generell erlaubt, erst mal abzuhauen und sich innerhalb von 24 Stunden zu melden.
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.02-103-B / 3 Fehlerpunkte
Wie müssen Sie sich verhalten?
Früh abbremsen, um den Fußgängern deutlich zu machen, dass Sie ihnen Vortritt gewähren
Einfach durchfahren
Nur anhalten, wenn die Fußgänger nicht stehen bleiben
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.07-022 / 3 Fehlerpunkte
Worauf müssen Sie innerorts an Kreuzungen und Einmündungen besonders achten?
Kreuzende oder einmündende Straßen können bevorrechtigt sein, obwohl sie schmal und weniger gut ausgebaut sind
Die breitere Straße ist immer bevorrechtigt
An allen Kreuzungen und Einmündungen gilt ausnahmslos die Regel "rechts vor links"
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.06-106 / 3 Fehlerpunkte
Wann ist das Ãœberholen verboten?
Wenn Sie nicht wesentlich schneller fahren können als der zu Überholende
Wenn die Verkehrslage unklar ist
Wenn Sie nicht die gesamte Überholstrecke überblicken
Passende Artikel bei amazon.de:
| | Meine Führerscheinprüfung (Karl Eckhardt) Inhalt Sie wollen demnächst Ihren Führerschein machen? Dann ist es gut, sich schon vorher einen Überblick zu verschaffen über den Prüfungsstoff, der auf Sie zukommt. Das bringt Sicherheit und kann Ihnen zusätzliche Fahrstunden ersparen. EUR 13,90 | | | | Führerschein Trainer 2021 (PC/MAC) Lernsoftware für die Klassen A, A1, A2, AM, B, C, C1, CE, D, D1, L, T und Mofa. Mit dem aktuellen amtlichen Fragenkatalog, gültig ab 01.10.2021 für Deutschland EUR 22,99 | weitere Buchtipps... |
FAHRTIPPS-Seiten, die Sie auch interessieren könnten:
|
|
|
|