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Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern claude
06.04.2005, 12:51 Uhr

claude

hey,

Ich bin Luxemburger, und wohne jetzt jedoch in deutschland, und sowei ich weiss darf ich bereits jetzt mit 15 einen normalen m. klassen schein machen (ohne 25 kmh zu fahren) da ich nach luxemburg zur schule gehe und mir nicht ausreichende busverbindungen zur verfügung stehen. wollt mal fragen ob das stimmt

danke

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Georg_g
06.04.2005, 16:00 Uhr

zu: claude

Nö, stimmt nicht. Das Mindestalter für Klasse M ist in Deutschland immer noch 16 Jahre.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern jon
06.04.2005, 16:59 Uhr

zu: claude

wie beim Auto-Führerschein gibt's anscheinend auch hier Sonderregelungen.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Faz3R
06.04.2005, 23:16 Uhr

zu: claude

er meint die mofaprüfbescheinigung und die kann mit 15 machen. dann halt natürlich nur max.50ccm und 25kmh

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern DaRealAd
07.04.2005, 02:00 Uhr

zu: claude

Wenn du mit schon 15 den M Führerschein machen willst, benötigst du eine Ausnahmegenehmigung von der Führerscheinstelle. Diese entscheidet, ob es wirklich nötig ist, den Führerschein zu machen, oder ob andere Lösungen zumutbar sind. Die Voraussetzungen für Sondergenehmigungen sind relativ streng.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern claude
07.04.2005, 10:14 Uhr

zu: claude

ja wird schon klappen ,muss schliesslich ins Ausland in die Schule. Aber ist m schein auch im Ausland gültig

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern DaRealAd
07.04.2005, 18:29 Uhr

zu: claude

Die Klasse M selber ist auf jeden Fall im Ausland gültig. Bei einer vorzeitig erteilten Fahrerlaubnis wird normalerweise die Fahrstrecke eingegrenzt, d.h. du darfst mit dem Führerschein nur zwischen daheim und der Schule fahren. Wenn dir die Ausnahmegenehmigung erteilt wird, dann darfst du damit auch ins Ausland.

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-102 / 3 Fehlerpunkte

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Auf einen beschrankten Bahnübergang in etwa 80 m Entfernung

Auf einen unbeschrankten Bahnübergang in etwa 240 m Entfernung

Auf einen beschrankten Bahnübergang in etwa 240 m Entfernung