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Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern hotmusic
29.03.2005, 01:47 Uhr

Frage wegen Fahrerflucht

Ich hatte vor kurzem Fahrerflucht begangen und wurde auch dabei erwischt. Es ist eine lange Geschichte, die ich natürlich bereue. Jedenfallst wurde die Straftat vom Richter aufgehoben.
Der schaden lag bei ca. 2500 Euro. Was habe ich jetzt noch zu erwarten ? Ich hatte davor noch einen Parkrempler -> 20 Euro Verwarnung + keine Punkte (glaub ich).
Kann einer sagen, was mir jetzt droht?

Achja.. was hätte mich erwartet wenn es nicht so positiv für mich gelaufen wär? Danke für die Antworten.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern DaRealAd
29.03.2005, 04:29 Uhr

zu: Frage wegen Fahrerflucht

Was meinst du mit "Jedenfalls wurde die Straftat vom Richter aufgehoben."? Wurdest du freigesprochen oder wurde das Verfahren eingestellt (z.B. wegen geringer Schuld) oder was?

2500 € ist ja nicht gerade ein geringer Schadenswert...

Im Falle einer Verurteilung wegen Unfallflucht hätte dich als Ersttäter eine Strafe von ungefähr 1,5 Monats-Netto-Gehältern und ein Führerscheinentzug für 6-10 Monate erwartet.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern hotmusic
29.03.2005, 17:08 Uhr

zu: Frage wegen Fahrerflucht

Jop es wurde eingestellt

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern jimmy_18
31.03.2005, 23:53 Uhr

zu: Frage wegen Fahrerflucht

Wie wurde es eingestellt? Gegen eine "freiwillige" Spende, aus Mangel an beweisen oder weshalb?

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01.04.2005, 10:46 Uhr

zu: Frage wegen Fahrerflucht

Ne.. Beweise hatten sie ja genug, habs ja zugegeben.
Und von Geldbeiträgen abdrücken habe ich auch noch nichts gehört. Geringe Schuld + ein sehr entgegenkommender Richter würde schon besser passen.
Aber darum geht es hier ja nicht oder?;)
Wollte nur wissen, was mich jetzt noch erwartet.

..zum Seitenbeginn

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.12-104 / 3 Fehlerpunkte

Wo ist das Halten verboten?

Ãœber Schachtdeckeln

Auf Fußgängerüberwegen sowie bis zu 5 m davor

Unmittelbar hinter Fußgängerüberwegen

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.06-105 / 3 Fehlerpunkte

In welchen Fällen muss das Überholen abgebrochen werden?

Wenn der Eingeholte plötzlich beschleunigt

Wenn der Eingeholte seine Geschwindigkeit stark verringert

Wenn durch unerwarteten Gegenverkehr Gefahr besteht

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.05-105 / 3 Fehlerpunkte

Was ist über die Geschwindigkeit beim Überholvorgang vorgeschrieben?

Die Geschwindigkeit des Überholenden muss wesentlich höher sein

Die zulässige Höchstgeschwindigkeit darf nicht überschritten werden

Wer überholt wird, darf seine Geschwindigkeit nicht erhöhen