Probezeit: Alkoholverbot für Fahranfänger
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Seit dem 1. August 2007 gilt die Null-Promille-Grenze für junge Fahrer: Alle motorisierten Verkehrsteilnehmer unter 21 Jahren dürfen keinen Tropfen Alkohol zu sich nehmen, wenn sie fahren wollen. Die Bußgelder wurden zum 1. Februar 2009 empfindlich erhöht.
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Am 6. Juli 2007 hat der Bundesrat dem Gesetz zugestimmt, wonach Fahranfänger in der Probezeit keinen Alkohol zu sich nehmen dürfen, wenn sie ein Kraftfahrzeug führen wollen (die berühmte "0,0 Promille-Grenze"). Das absolute Alkoholverbot gilt außerdem für alle Fahrer und Fahrerinnen unter 21 Jahren, egal ob Probezeit oder nicht. Mit dieser zusätzlichen Altersgrenze möchte der Gesetzgeber verhindern, dass Jugendliche schon mit 16 Jahren ihren ersten Führerschein erwerben und bereits mit 18, nach dem Ende der zweijährigen Probezeit, aus dem Alkoholverbot "herausfallen" würden .
Für Alkohol am Steuer innerhalb der Probezeit bzw. unter 21 Jahren sind als Sanktionen vorgesehen:
- von 200 bis zu 1.500 Euro Bußgeld
- mindestens zwei Punkte in Flensburg
- Anordnung der Teilnahme an einem Aufbauseminar
- Verlängerung der Probezeit um weitere zwei Jahre
Außerdem gilt nach wie vor für alle motorisierten Verkehrsteilnehmer, innerhalb und außerhalb der Probezeit:
Nach einer Pressemitteilung des Bundesverkehrsministeriums führt gerade bei Fahranfängern bereits eine geringe Blutalkoholkonzentration im Vergleich mit einem nüchternen Fahrer zu einem um 25 Prozent höheren Risiko, im Straßenverkehr zu verunglücken. Diese Altersgruppe ist auch entsprechend häufig in alkoholbedingte Unfälle verwickelt.
Probezeit und Altersgrenze müssen beachtet werden!
- Wer sich in der Probezeit befindet, fällt immer unter das Alkoholverbot, egal wie alt er ist
- Wer unter 21 Jahre alt ist, fällt ebenfalls immer unter das Alkoholverbot, selbst wenn die Probezeit schon vorbei ist
- Wer eine Verlängerung der Probezeit bekommt, fällt auch in den beiden Verlängerungsjahren unter das Alkoholverbot
- Das Gesetz gilt selbstverständlich auch für junge ausländische Gäste
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Um messtechnische Probleme bei der Atem-Alkoholkonzentration zu vermeiden, dürfte es eine Toleranzempfehlung geben, so dass man nicht befürchten muss, nach der Einnahme von bestimmten Medikamenten wie etwa Hustensaft als Alkoholsünder dazustehen
Vorsicht am »letzten Tag« der Probezeit!
Zwei Dinge müssen am Ende der Probezeit besonders beachtet werden:
- Wer am Ende der Probezeit noch keine 21 Jahre alt ist, für den gilt das Alkoholverbot weiter!
- Die Probezeit endet nicht schon nach Ablauf von zwei Jahren, sondern tatsächlich erst einen Tag später!
Nehmen wir an, ein 20-Jähriger besteht die Fahrprüfung und bekommt seinen Führerschein am 1. Oktober 2010 ausgehändigt, sagen wir morgens. Er kommt zunächst ohne jegliche Auffälligkeiten durch seine reguläre zweijährige Probezeit. Am 1. Oktober des Jahres 2012 schaut er mit einem nostalgischen Blick auf seinen Führerschein und freut sich: Genau heute vor zwei Jahren hat ihm der Prüfer gratuliert. Abends trinkt er zur Feier des Tages "nur ein Bierchen". Er fährt mit dem Auto heim und gerät dabei prompt in eine allgemeine Verkehrskontrolle. Der Beamte bemerkt den Alkohol und teilt unserem Fahranfänger zu seiner großen Überraschung mit, dass er sich immer noch in der Probezeit befinde und nun mit Konsequenzen wegen der Alkoholfahrt rechnen müsse. Und der Polizist hat völlig Recht! Denn - Achtung - die Probezeit beginnt zwar sofort mit der Aushändigung des Führerscheins, aber die Frist beginnt erst um Mitternacht zu laufen, hier also am 2. Oktober 2010, 00:00 Uhr. Somit endet im Beispiel die Probezeit exakt am 2. Oktober 2012, 00:00 Uhr. Die Probezeit dauert also im Prinzip immer ein paar Stunden länger als 2 Jahre.
Eselsbrücke:
- "Die Probezeit dauert zwei Jahre plus dem Rest von heute"
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Das Alkoholverbot gilt rückwirkend!
Das Alkoholverbot gilt für alle Fahranfänger, also auch für diejenigen, die ihre Fahrerlaubnis vor dem Inkrafttreten des Gesetzes gemacht haben. Einen bestimmten Stichtag beim Führerscheindatum gibt es also nicht.
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.09-021 / 3 Fehlerpunkte
Für wen besteht ein Alkoholverbot beim Führen von Kraftfahrzeugen?
Für alle Kraftfahrer
Für alle Kraftfahrer unter 21 Jahren
Für alle Kraftfahrer in der Probezeit
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.09-022 / 3 Fehlerpunkte
Dürfen Kraftfahrer beim Führen von Kraftfahrzeugen während der Probezeit unter der Wirkung alkoholischer Getränke stehen?
Nein, in keinem Fall
Ja, bis 0,3 Promille ohne alkoholbedingte Fahrauffälligkeit
Ja, bis 0,5 Promille ohne alkoholbedingte Fahrauffälligkeit
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