Prüfungsrichtlinie

Richtlinie für die Prüfung der Bewerber um eine Erlaubnis zum Führen von Kraftfahrzeugen

Stand: Fassung des Inkrafttretens vom 01.04.2009 (zuletzt geändert durch Bekanntmachung vom 28.01.2009, Verkehrsblatt 2009 S. 129 ff.)
 

Anlage 11 zur Prüfungsrichtlinie

Anforderungen an den Prüfort und seine Umgebung
(§ 17 Abs. 3 bis 5 FeV)

Tabelle der Fahraufgaben
Anforderungen
Geforderte Häufigkeit
der Situation bei fünf Fahrprüfungen
 
1
2
5
7
10
1. Anfahren (Einfädeln) im fließenden Verkehr vom Fahrbahnrand aus
 
 
 
X
 
2. Befahren von Straßen mit einem Verkehrsaufkommen von mindestens 100 Fahrzeugen pro Stunde
 
 
 
X
 
3. Befahren von Einbahnstraßen mit der Möglichkeit des Linksabbiegens
 
 
X
 
 
4. Durchführen von Fahrstreifenwechseln (außerhalb des Kreuzungsbereichs)
 
 
 
 
X
5. Befahren von Straßen mit mehreren markierten Fahrstreifen für eine Richtung
 
 
X
 
 
6. Heranfahren an und Passieren von Fußgängerüberwegen
 
 
 
X
 
7. Passieren von Haltestellen öffentlicher Verkehrsmittel
 
 
X
 
 
8. Befahren von Kreuzungen mit der Regelung "rechts vor links"
 
 
 
 
X
9. Einfahren (Einfädeln) in Vorfahrtstraßen
 
 
 
X
 
10. Befahren von Kreuzungen mit Verkehrszeichen 206 ("Stoppschild")
 
 
X
 
 
11. Befahren von Kreuzungen, die durch Lichtzeichen geregelt sind
 
 
 
X
 
12. Linksabbiegen auf Fahrbahnen mit Gegenverkehr
 
 
 
 
X
13. Rechts/Links-Abbiegen unter besonderer Berücksichtigung von Radfahrern auf Radwegen oder Seitenstreifen
 
X
 
 
 
14. Befahren von Kreuzungen oder Einmündungen mit abknickender Vorfahrt
 
 
X
 
 
15. Fahren außerorts (Kurven und unübersichtliche Stellen)
 
X
 
 
 
16. Fahren außerorts (mit Überholmöglichkeiten)
 
X
 
 
 
17. Grundfahraufgaben außerhalb des fließenden Verkehrs (z.B. Seitenstraße oder Sackgasse), ausgenommen für Prüfungen der Klassen A, A1 und M1)
 
 
X
 
 
18. Autobahnen in erreichbarer Nähe
X
 
 
 
 

1) Zur Anerkennung als Prüfort für Prüfungen der Klassen A, A1 und M muss eine ausreichende Prüfungsfläche für die Durchführung der Grundfahraufgaben vorhanden sein.


 
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