Knochenarbeit? Die Grundausbildung

Jede Ausbildung beginnt mit der Grundstufe. Hier lernt der Schüler, das Fahrzeug zu bedienen. Danach folgen Aufbau- und Leistungsstufe, um den typischen Verkehrssituationen gewachsen zu sein. Zusammen nennt man diese drei Phasen die »Grundausbildung«.

Je nachdem, welche Vorkenntnisse der Schüler mitbringt, kann die Grundstufe unterschiedlich lang dauern. In den daran anschließenden Stufen (Aufbau- und Leistungsstufe) geht es darum, den Verkehr zu beobachten, Verkehrsregeln anzuwenden und Gefahren zu erkennen. Man trainiert das Einparken, Wenden, rückwärts Fahren, Anfahren in Steigungen usw.

Am Ende dieser ersten drei Ausbildungsabschnitte hat der Schüler die Grundausbildung hinter sich gebracht. Er soll das Fahrzeug in allen Geschwindigkeitsbereichen kennen gelernt haben. Auch das Fahren auf schnelleren Strecken und das erste Erfahrungen beim Einfahren in die Autobahn/Kraftfahrstraße gehören unbedingt hierher!

Während der Grundausbildung wird der Fahrlehrer sehr viel erklären. Es ist seine Aufgabe, den Fahrschüler »aufzubauen« , das heißt je nach dessen Kenntnissen und Fähigkeiten mit ihm zu trainieren und ihn zu motivieren, bis die genannten Ziele erreicht und eventuelle Fehler im Wesentlichen abgebaut sind. Die Dauer der Grundausbildung hängt sehr stark von der Mitarbeit des Fahrschülers ab. Mit den Verkehrsregeln sollte er sich auch bereits angefreundet haben. Diese Ausbildungsstufen sollen im Wesentlichen abgeschlossen sein, bevor mit den sogenannten Sonderfahrten begonnen wird.

Eine zahlenmäßige Angabe, wie viele Fahrstunden zur Grundausbildung gehören, macht der Gesetzgeber nicht. Die Praxis, aber auch einschlägige Gerichtsurteile zeigen, dass eine Grundausbildung unter ca. 12 Fahrstunden in der Regel jedoch zu kurz ist.

Schauen Sie sich zur Verdeutlichung einmal die folgenden wesentlichen Inhalte der Grundausbildung an. Das vorgeschriebene Pensum in dieser Ausbildungsphase reicht von »Sitzposition« bis »Verhalten in komplizierten Verkehrssituationen«...

Sachgebiete für den praktischen Unterricht

(Anlage 3 zur Fahrschülerausbildungsordnung)

Fahrtechnische Vorbereitung der Fahrt

  • Überprüfung der Verkehrs- und Betriebssicherheit des Fahrzeugs
  • Sitzposition
  • Einstellen der Spiegel
  • Lenkradhaltung und -führung
  • Anlegen und Lösen des Sicherheitsgurtes
  • Einstellen der Kopfstützen
  • Bedienungseinrichtungen

Verhalten beim Anfahren in der Ebene, Steigungen und Gefällstrecken

Gangwechsel

  • Umweltschonendes Anpassen der Gänge an Verkehrslage, Straßenzustand und Straßenverlauf
  • Schalten in Steigungen und Gefällstrecken, auch unter Umweltgesichtspunkten
  • Besitzt das Ausbildungsfahrzeug eine automatische Kraftübertragung, so muss der Bewerber mit deren Besonderheiten vertraut gemacht werden

Fahrbahnbenutzung

  • Verhalten auf Straßen mit einem oder mehreren Fahrstreifen
  • Verhalten an Haltestellen öffentlicher Verkehrsmittel

Abbiegen und Fahrstreifenwechsel

  • Abbiegen an Einmündungen und Kreuzungen
  • Abbiegen in Grundstücke
  • Einordnen zum Abbiegen
  • Fahrstreifenwechsel ohne Abbiegevorgang

Rückwärts fahren und Wenden

  • Richtige Körperhaltung während der Rückwärtsfahrt
  • Rückwärts fahren mit und ohne Fahrtrichtungsänderung
  • Wenden
  • Beobachtung des Verkehrsraums, des Verlaufs und der Beschaffenheit der Fahrbahn sowie Beachtung von Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen

Fahrgeschwindigkeit

  • Umweltbewusstes Angleichen der Fahrgeschwindigkeit an Straßen-, Verkehrs-, Sicht- und Wetterverhältnisse
  • Abstand halten vom vorausfahrenden Fahrzeug, auch bei geringer Geschwindigkeit
  • Fahrgeschwindigkeit innerhalb geschlossener Ortschaften
  • Fahrgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften
  • Fahrgeschwindigkeit auf Autobahnen und Kraftfahrstraßen
  • Bremsen in Gefahrsituationen

Autobahnen und Kraftfahrstraßen

  • Einfahren, Ausfahren
  • Beschleunigungs- und Verzögerungsstreifen

Überholen

  • Überholvorgänge sind auch außerhalb geschlossener Ortschaften sowie auf Autobahnen und Kraftfahrstraßen zu üben

Verhalten an Kreuzungen und Einmündungen

  • Ausreichende Beobachtung der kreuzenden Straße und rechtzeitige Anpassung der Geschwindigkeit an die Sichtverhältnisse
  • Heranfahren an die bevorrechtigte Straße
  • Einfahren in Vorfahrtstraßen
  • Bremsbereitschaft
  • Verhalten an Kreuzungen und Einmündungen mit Regelung durch Lichtzeichen oder Polizeibeamte
  • Verhalten an Kreuzungen und Einmündungen mit und ohne Verkehrszeichen
  • Verhalten an Bahnübergängen
  • Verhalten gegenüber Fußgängern und Radfahrern
  • beim Abbiegen
  • beim Geradeausfahren
  • an Fußgängerüberwegen
  • in verkehrsberuhigten Bereichen
  • an Haltestellen öffentlicher Verkehrsmittel

Halten und Parken

  • Halten in Steigungen und in Gefällstrecken
  • Einfahren in eine Parklücke (zwischen hintereinander und nebeneinander stehenden Fahrzeugen)
  • Maßnahmen beim Verlassen des Fahrzeugs
  • Maßnahmen zur Sicherung liegengebliebener Fahrzeuge

Vorausschauendes Fahren

  • Beobachtung anderer Verkehrsteilnehmer
  • Beobachtung des Fahrverhaltens anderer Verkehrsteilnehmer
  • Beobachtung des Verkehrsraums
  • Verhalten in komplizierten Verkehrssituationen
  • Vermeiden risikoreicher Verkehrssituationen
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