Schranke zu = Motor aus ?
»Ist das Abstellen des Motors am geschlossenen Bahnübergang Pflicht oder
freiwillig? Und wie ist es, wenn kein Schild aufgestellt ist? «
Das Abschalten des Motors beim Warten vor dem Bahnübergang wird
durch die StVO vorgeschrieben.
Leider ist es noch nicht allen bekannt, dass man den Motor bei längerem Halt
vor einem geschlossenen Bahnübergang abschalten muss. Das Schild mit dem durchgestrichenen
Auspuffqualm steht eigentlich nur zur Erinnerung daran, dass dieses Verhalten
durch § 30 StVO vorgeschrieben ist: »Es ist insbesondere verboten, Fahrzeugmotoren
unnötig laufen zu lassen...« Das heißt, auch ohne das Schild und in ähnlichen
Situationen muss der Motor abgeschaltet werden. Fahrschüler kennen die Fragen zur Energie sparenden Fahrweise, dieses Thema ist unter anderem Bestandteil der theoretischen
Führerscheinprüfung. Die Gründe für das Abschalten: Lärmvermeidung, Abgasverringerung,
Energieeinsparung.
Fragwürdige Gründe, warum es oft nicht gemacht wird: »...Ist mir zu umständlich,
nicht gewusst, noch nie gemacht, unnötig, vergessen, dauert doch bestimmt nicht
lange, der Anlasser hält das nicht durch, machen die anderen auch nicht, man kann
auch alles übertreiben...« (Liste ist noch erweiterbar). Mögliche kleine Erinnerung:
10 EURO Verwarnungsgeld.
Gemäß der Rechtsprechung des OLG Köln gibt es dabei allerdings
einen kleinen Haken: Wenn nämlich durch Zurückdrehen des Zündschlüssels gleichzeitig
auch das Fahrzeug auf Standlicht schaltet (das Fahrlicht wird automatisch abgeschaltet, um
den Fahrzeugakku nicht ungewollt zu entladen), dann müsste man bei Dämmerung oder
Dunkelheit — laut OLG Köln zumindest an Ampelanlagen — das Abblendlicht sofort wieder in Betrieb
setzen, denn Standlicht sei nur an parkenden Fahrzeugen erlaubt.
Dieses Urteil ist umstritten. An Bahnühergängen kommt die Blendgefahr hinzu: Der Bahndamm liegt zumeist höher als die Fahrbahn. Deshalb strahlen die Scheinwerfer der ersten wartenen Fahrzeuge häufig "in Richtung Himmel", mit dem Effekt, dass der gegenüber Wartende in den abwärts gerichteten Strahl des Abblendlichts schaut und geblendet wird. Daher lautet die Empfehlung, beim Warten an Bahnübergängen das Abblendlicht tatsächlich aus- und Standlicht einzuschalten.
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.19-102 / 3 Fehlerpunkte
Wie verhalten Sie sich an einem Bahnübergang, dessen Schranken geschlossen sind?
Vor dem Andreaskreuz warten, Straßeneinmündungen freilassen
Bei Dunkelheit möglichst auf Standlicht umschalten
Verkehrsraum ausnutzen, dicht vor der Schranke warten
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.40-128 / 3 Fehlerpunkte
Worauf weisen diese Verkehrszeichen hin?
Auf einen unbeschrankten Bahnübergang in etwa 240 m Entfernung
Auf einen beschrankten Bahnübergang in etwa 240 m Entfernung
Auf einen beschrankten Bahnübergang in etwa 80 m Entfernung
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 2.2.17-006 / 3 Fehlerpunkte
Sie fahren bei Dunkelheit mit Fernlicht. Wann müssen Sie abblenden?
Wenn Sie vor einem Bahnübergang warten müssen
Wenn Sie auf eine Straße mit durchgehender, ausreichender Beleuchtung kommen
Wenn Fußgänger in gleicher Richtung vorausgehen
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