Das FAHRTIPPS-Forum

Beiträge in diesem Forum repräsentieren nicht die Meinung der FAHRTIPPS-Redaktion. Beachten Sie unsere Nutzungsbedingungen und Beispiele. Bußgeldrechner "Ich bin geblitzt worden, was erwartet mich?"
... zum Bußgeldrechner

Alle Forum-Themen im Überblick

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern pusak
26.03.2017, 23:47 Uhr

PKW und Autoanhänger

Wie schnell darf man mit angekoppeltem PKW-Anhänger auf Autobahnen und Landstraßen fahren? Welche Geschwindkeitsbegrenzungen sind hier vor geschrieben? Ich will mir in Kürze einen neuen PKW-Anhänger zulegen, der dann als Baumaschinenanhänger fungieren und als solcher auch konstruiert sein soll. Ich habe mich schon mal hier https://anhaenger-kloock.de nach passenden Modellen umgesehen, aber ich kenne mich da sehr wenig aus, daher bitte ich um Mithilfe und Tipps worauf man bei Autoanhänger Kauf achten.

Gruß

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern reti.theo
27.03.2017, 14:19 Uhr

zu: PKW und Autoanhänger

Der § 18 (5); 1. der StVO und § 6 FeV sind zu beachten!

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Wackeldackel
27.03.2017, 15:09 Uhr

zu: PKW und Autoanhänger

Hehe, jetzt muss er ja doch googlen..... :)

..zum Seitenbeginn

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.40-131 / 3 Fehlerpunkte

Worauf weist dieses Verkehrszeichen hin?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.40-131

Auf einen Bahnübergang in etwa 80 m Entfernung

Auf einen Bahnübergang in etwa 240 m Entfernung

Auf einen Bahnübergang in etwa 160 m Entfernung

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.07-107-B / 3 Fehlerpunkte

Worauf müssen Sie sich einstellen?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.1.07-107-B

Auf einen durch die Polizei geregelten Verkehrsablauf

Auf eine unebene und verschmutzte Fahrbahn

Auf Arbeiter und Baugeräte auf der Fahrbahn

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.42-001 / 3 Fehlerpunkte

Worauf weist dieses Verkehrszeichen hin?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.42-001

Auf Vorfahrt

- bis zum Ortsende

- an allen Kreuzungen und Einmündungen dieser Straße

- nur an der nächsten Kreuzung oder Einmündung