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Fahrschule, Ausbildung, Prüfung

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern wölfchen
27.11.2016, 16:17 Uhr

Gilt ab hier wieder 100km/h ?

Hallo

Ich bin mir etwas unsicher...

Folgende Situation: Landstrasse normal 100km/h. Dann Tempobegrenzung auf 70km/h. Gleich darauf Tempobegrenzung wegen Bodenwellen auf 50km/h. Ca.400 Meter weiter, graues durchgestrichenes 50km/h Schild.

Meine frage jetzt: Darf ich jetzt wieder 100km/h fahren oder ist die vorhergehende Begrenzung von 70km/h noch gültig?


gruss

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern reti.theo
27.11.2016, 17:44 Uhr

zu: Gilt ab hier wieder 100km/h ?

Ich vertrete die Auffassung, die zul. Höchstgeschwindigkeit auf Straßen außerhalb geschl. Ortschaften (100 kmh) gilt wieder nach dem Ende des Streckenverbots zul. HG 50 km/h.

Wenn die zul. HG weiterhin 70 km/h betragen soll, muss sie wieder nach der 50 angezeigt werden.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern wölfchen
27.11.2016, 22:35 Uhr

zu: Gilt ab hier wieder 100km/h ?

Ja, es ist außerhalb geschlossener Ortschaft.

Anders wäre es, wenn das 50km/h Zeichen zusammen mit einem "Achtung Bodenwellen" Gefahrenzeichen angebracht wäre und die Geschwindigkeit nicht durch ein Aufhebungszeichen aufgehoben wird.

Dann würde die Geschwindigkeit nach den "Bodenwellen" wieder automatisch aufgehoben und es würde wieder Tempo 70 gelten.

Stimmts?

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern reti.theo
29.11.2016, 14:12 Uhr

zu: Gilt ab hier wieder 100km/h ?

Nein!

Es kann nicht verlangt werden über eine bestimmte Strecke hinweg zu behalten, welche zul.HG vor der Gefahrstelle angeordnet war.

Jede Abweichung von der zul.HG (§§ 3 und 18) muss erneut angeordnet (angezeigt) werden!

..zum Seitenbeginn

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.07-106-B / 3 Fehlerpunkte

Womit müssen Sie hier rechnen?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.1.07-106-B

Mit einer gefährlichen Linkskurve

Mit Querverkehr vor der Kurve

Mit einem hinter der Kuppe liegen gebliebenen Fahrzeug

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.06-001 / 3 Fehlerpunkte

Radfahrer und Fußgänger sind auf der Fahrbahn. Was ist beim Überholen zu beachten?

Sie dürfen

- mit einem Seitenabstand von weniger als 1 m überholen, wenn Sie rechtzeitig hupen

- nur mit ausreichendem Seitenabstand (mindestens 1,5 m) überholen

- nicht überholen, wenn Sie einen ausreichenden Seitenabstand wegen Gegenverkehr nicht einhalten können

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.01-105 / 3 Fehlerpunkte

Wodurch kann eine Gefährdung entstehen?

Durch Einschalten der Beleuchtung am Tage

Durch liegen gebliebene Fahrzeuge, die nicht vorschriftsmäßig abgesichert sind

Durch zu hohe Geschwindigkeit