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Fahrschule, Ausbildung, Prüfung

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Roxy2506
17.08.2016, 09:49 Uhr

Ablauf der Frist und Theorieprüfung

Guten Morgen

Ich habe mich im August 2015 in der Fahrschule angemeldet. Habe es aus verschiedenen Gründen nicht geschafft in innerhalb eines Jahres fertig zu machen.
Am 15.09 läuft beim Straßenverkehrsamt meine Frist ab, habe jetzt am 28.08 meine theoretische Prüfung. Jetzt sagte die Fahrlehrerin gestern das ich bis zum 15.09 mit dem kompletten Fs fertig sein muss, egal ob ich die Theorie bestanden habe. Ich müsse mich komplett neu anmelden, alle Unterlagen nochmals einreichen und die Theorie Prüfung nochmal machen.
Im Internet steht aber ich habe nach bestandener Prüfung 1 Jahr Zeit für die praktische, weiß da jemand genaueres? Ich komme mir etwas veräppelt vor
Lg

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Mäuschen
21.08.2016, 21:55 Uhr

zu: Ablauf der Frist und Theorieprüfung

Ich glaube das das einfach 2 was verschiedenes ist. Du musst die Praxis prüfung innerhalb von 1 Jahr nach der Theorieprüfung machen damit du dann nicht alles wieder vergessen hast. Die Anmeldung beim Amt ist aber auf die genemigung bezogen.
Ich hoffe das hilft dir und Viel Glück

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern pusak
17.12.2016, 01:56 Uhr

zu: Ablauf der Frist und Theorieprüfung

Ich habe mein Führerschein vor längerer Zeit gemacht und damals war es ganz anders als heute, vieles hat sich verändert. Offene Fragen kannst du direkt hier http://www.fahrschule-rettig.de/ stellen, dort wirst du mit Sicherheit hilfreiche Antworten auf deine Fragen bekommen. Frag mal in deiner Fahrschule ob diese eine Intensivausbildung anbietet. Es gibt Fahrschulen die eine 14-tägige Führerscheinausbildung anbieten.

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.02-024-B / 3 Fehlerpunkte

Was ist hier richtig?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.1.02-024-B

Die Fahrgäste müssen vor dem Einsteigen den fließenden Verkehr durchlassen

Wenn niemand behindert oder gefährdet wird, darf man rechts auch schneller als mit Schrittgeschwindigkeit vorbeifahren

Man darf mit Schrittgeschwindigkeit rechts vorbeifahren, wenn Fahrgäste nicht behindert werden und eine Gefährdung ausgeschlossen ist

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.20-001 / 3 Fehlerpunkte

An einer Straßenbahnhaltestelle steigen Fahrgäste auf der Fahrbahn ein und aus. Wie verhalten Sie sich, wenn Sie rechts vorbeifahren wollen?

Vorsichtig mit Schrittgeschwindigkeit vorbeifahren, wenn eine Gefährdung von Fahrgästen ausgeschlossen ist und sie auch nicht behindert werden

Deutlich Warnzeichen geben und weiterfahren

Warten, wenn Fahrgäste gefährdet oder behindert werden könnten

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.42-105 / 3 Fehlerpunkte

Was müssen Sie bei diesen Verkehrszeichen beachten?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.42-105

Die Fahrtrichtung nach links ist vorgeschrieben

Wenn Sie der Vorfahrtstraße folgen, müssen Sie auf Fußgänger Rücksicht nehmen, wenn nötig warten

Wenn Sie der Vorfahrtstraße folgen, müssen Sie links blinken